Vertrag für Gratiszahnspange unterzeichnet
Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausgehandelte Vertrag für Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist heute unterzeichnet worden.
Ausschreibung für 180 Kassenverträge
Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Bis dahin muss noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertragskieferorthopäden erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine flächendeckende Versorgung in ganz Österreich gibt.
Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für Hauptverbandschef Peter McDonald Zahlen „auf seriöser Basis“. Laut Zahnärztevertreter wurden deutsche Zahlen zum Vergleich herangezogen.
Was die neue Regelung bringt
Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen vier oder fünf vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18.
Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist wenn nötig an einen Kieferorthopäden, der dann feststellt, ob die Fehlstellung so schwer ist, dass sie in die Kategorie vier oder fünf fällt. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig.