Themenüberblick

Nur tagsüber und in Sichtweite des Piloten

Weltweit steigen die Nachfrage und Nutzung von unbemannten Fluggeräte, kurz Drohnen. Neben Privatpersonen sind es vor allem Unternehmen, die sich für die geschäftlich nutzbaren Möglichkeiten in der Luft interessieren. Die US-Flugaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) legte am Sonntag erstmals einen Entwurf mit Regeln für die kommerzielle Zulassung von Drohnen vor.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die neuen Regeln betreffen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Pfund (22,68 Kilogramm). Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Fluggeräte nicht höher als 150 Meter fliegen dürfen und stets in Sichtweite des Piloten auf dem Boden. Damit sind Einsätze wie die von einigen Konzernen geplante Auslieferung von Paketen, Büchern oder Pizzen praktisch ausgeschlossen.

Amazon droht mit Abwanderung

Neben dem Amazon-Konzern, der bereits Pläne eines „Air“-Services angekündigt hatte, bei dem bestellte Waren mittels Drohne zugestellt werden sollten, reagierten auch andere Branchen enttäuscht. Etwa im Bereich der Inspektion großer Industrieanlagen oder auch bei der professionellen News-Fotografie von aktuellen Geschehnissen hatten sich die Firmen mehr Freiheiten erhofft. Doch die Behörde stellte gleichzeitig eine spätere Lockerung der Regeln in Aussicht. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“, versprach FAA-Chef Michael Huerta.

Amazon hatte bereits im Vorfeld der Regelveröffentlichung mit Abwanderung gedroht. Wenn Amazon nicht bald die Erlaubnis bekomme, die Paketdrohnen im Freien zu testen, habe das Unternehmen keine andere Wahl, als die entsprechende Abteilung für Forschung und Entwicklung ins Ausland zu verlagern, so Vizeverwaltungsratschef Paul Misener im Dezember 2014 in einem Brief an die FAA. Auch Google experimentiert mit dem Programm „Wing“ an der Auslieferung per Drohne und die Pizza-Kette Domino’s zeigte vor, dass sich Pizza mit einem „DomiCopter“ liefern ließe.

Test und Mindestalter von 17 Jahren

Laut dem aktuellen Entwurf dürfen die Fluggeräte außerdem nur in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und -untergang in der Luft sein. Auch ist der Flug über die Köpfe von größeren Gruppen unbeteiligter Personen sowie der Einsatz nahe einem Flughafen ist untersagt. Die Geschwindigkeit einer Drohne dieser Klasse darf zudem 160 km/h nicht überschreiten.

Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem schriftlichen Test unterziehen und 200 Dollar (175 Euro) zahlen. Die Flugkünste der Piloten werden laut Medienberichten nicht einem Test unterzogen. Im Vorfeld wurde befürchtet, dass die Behörden von den Piloten eine Fluglizenz wie für Privatflugzeuge verlangen könnten. Das hat sich nicht bewahrheitet.

Behörden rechnen mit Tausenden Anträgen

Der „Washington Post“ zufolge könnten die Minidrohnen frühestens in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Denn die Vorlage der Regeln ist nur der erste Schritt. Nun wird die Öffentlichkeit 60 Tage lang zu den Vorschlägen angehört. Bis zur Implementierung des Gesetzes kann es etwa zwei Jahre dauern.

Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7.000 Unternehmen eine Drohnengenehmigung beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einigen wenigen Firmen wie etwa Hollywood-Studios wurden bereits Sondergenehmigungen für Filmaufnahmen erteilt.

Transparenz bei Behördendrohnen

Parallel zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weiße Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, laut der US-Behörden offenlegen müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Außerdem wird erstmals Auskunft darüber verlangt, was sie mit der Datenflut machen, die sie bei Drohnenbeobachtungsflügen gewinnen.

Gefährliche Beinahe-Crashs häufen sich

Grund für die strengen US-Regeln ist die Luftsicherheit. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, wie die FAA berichtete. Allein im zweiten Halbjahr 2014 wurden in den USA 175-mal Drohnen in den Flugverbotszonen um Flughäfen gesichtet. Zudem berichten viele US-Piloten - privat oder auf Linienflügen im Einsatz - von Beinahe-Kollisionen mit Drohnen.

Die Zwischenfälle ähneln sich meist im Hergang: Innerhalb von Sekunden tauchen die kleinen Fluggeräte auf, Zusammenstöße können - so heißt es in den Darstellungen der einzelnen Berichte - nur im letzten Moment verhindert werden. Oft passieren Drohnen das betreffende Flugzeug nur einige Meter entfernt. Viele der Zwischenfälle ereignen sich während Starts bzw. Landungen an den US-Flughäfen in New York und in Washington - teilweise in bis zu 1.000 Metern Höhe.

Störsender sollen Drohnen vom Himmel holen

Gleichzeitig läuft die Entwicklung von Abwehrsystemen zur Entdeckung und Abwehr der Miniflieger auf Hochtouren. „Es gibt technisch durchaus bereits erste Ansätze - etwa über Signalstörung für die Fernsteuerung“, so etwa Hans-Jürgen Rehm von der IBM Deutschland zur Frage bestehender Drohnenabwehrsysteme. Das Problem: Die Frequenz muss erst einmal bekannt sein; zudem können Störsender auch andere Frequenzen wie etwa den WLAN-Empfang beeinträchtigen.

Am weitesten dürften dabei bisher die USA sein, wo etwa die Firma DroneShield für Haftanstalten, Großveranstaltungen, Flughäfen und andere sensible Bereiche komplexe Anti-Drohnen-Anlagen entwickelt hat. Auch Frankreich hat nach Drohnenüberflügen von Atomanlagen seine nationale Forschungsagentur beauftragt, ein eigenes Drohnenabwehrsystem zu entwickeln.

Links: