Spätabtreibungen: Debatte über Fristverkürzung

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Die Grünen wollen darüber reden, die Frist für die Spätabtreibung behinderter Kinder zu verkürzen. „Die Frage ist, ob man aufgrund der besseren Diagnosemöglichkeiten zu einer Fristverkürzung kommen könnte“, sagte Grünen-Chefin Eva Glawischnig in einem Interview mit der „Presse am Sonntag“. „Das ist eine Diskussion, die man doch führen muss.“

Konkrete Vorstellungen hat man bei den Grünen freilich noch nicht: Es müsste einen „breiten Diskussionsprozess“ geben - allein, weil die UNO-Behindertenrechtskonvention sage, dass die eugenische Indikation, wie in Österreich genannt, Behinderte diskriminiere, so Gesundheitssprecherin Eva Mückstein.

Unterstützung von FPÖ, ÖVP, NEOS, TS

FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ist dafür, dass bei Spätabtreibungen ein Limit eingezogen wird. Diskutieren solle man das im Rahmen einer Enquetekommission zum Thema Würde am Anfang des Lebens. NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker ist ebenfalls dafür, das Thema „im Lichte der Medizin heute noch einmal“ anzuschauen. Ob man die Frist verkürze oder überhaupt nur mehr die Fristenregelung gelten soll, müsse man mit verschiedenen Experten diskutieren.

Die ÖVP sei schon seit langem dafür, „dass man die eugenische Indikation streicht“, sagte Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung behinderter Menschen, argumentierte auch er. „Wir sollten uns der Diskussion stellen“, forderte Rasinger. Auch für den Gesundheitssprecher des Teams Stronach (TS), Marcus Franz, wäre es in Ordnung, die eugenische Indikation überhaupt abzuschaffen.

Oberhauser dagegen

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will allerdings nicht über eine Fristverkürzung für die Spätabtreibungen diskutieren, wie sie über ihre Sprecherin ausrichten ließ. Man wolle nicht, dass Druck auf die Frauen ausgeübt werde und Schuldgefühle aufgebaut würden.

„So eine Entscheidung trifft keine Frau auch nur einen Tag zu spät.“ Zahlen, wie oft Spätabtreibungen tatsächlich durchgeführt werden, werden nicht erhoben - was man in Oberhausers Büro auch für nicht notwendig erachtet.

Paragraf 97 im Strafgesetzbuch besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ sein wird. Behindertenanwalt Erwin Buchinger hatte zuletzt wieder gefordert, Spätabtreibungen behinderter Kinder zu verbieten.