Urabstimmungen in zwei Bundesländern
Am 1. Jänner 2015 ist das neue Ärztearbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Spitalsärzte dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, nicht länger als 25 Stunden am Stück. In den meisten Bundesländern starteten die Verhandlungen über die Umsetzung dieses Gesetzes erst in den vergangenen Wochen. Einige wurden bereits beendet - und rufen unter der Ärzteschaft großen Protest hervor.
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Die Einigung in Wien mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) sieht eine Erhöhung des Grundgehalts, eine flachere Gehaltskurve und Schichtarbeitszeiten vor. 25-Stunden-Dienste sollen reduziert werden, dafür soll 12,5 Stunden am Tag und in der Nacht gearbeitet werden. Das sei etwa in der Notaufnahme sinnvoll, aber nicht dort, wo eine starke Patientenkontinuität herrsche, kritisiert Lungenarzt und Gründer der Ärztegewerkschaft Gernot Rainer das einheitliche System über alle Abteilungen. „Die Nachtdienste werden mit einem Bruttozuschlag von 75 Euro abgegolten“, erklärt Rainer. Es sei mit diesem Modell nun auch möglich, mehrere Nachtdienste pro Woche zu machen.
Wien habe zudem eine Sonderrolle, da es im Österreich-Vergleich das einzige Bundesland sei, das Nachtdiensträder reduziert. Es werden in der Nacht 30 Prozent weniger Ärzte Dienst versehen. „Dadurch wird der Personalbedarf in den KAV-Spitälern nicht steigen, sondern sinken“, erhofft sich die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Rainer kritisiert, dass die betroffenen Ärzten kaum Informationen über die neue Gehaltsstruktur hätten. Entscheidend ist nun auch eine - anonyme - Urabstimmung über das Verhandlungsergebnis. Die Ärztekammer sagte bereits eine Urabstimmung für die rund 3.000 KAV-Ärzte zu. Diskutiert wird noch, ob Anonymität gewährleistet wird.
Urabstimmung in Oberösterreich
Auch die oberösterreichischen Spitalsärzte beschlossen eine Urabstimmung zum neu verhandelten Gehaltsschema. Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) zeigte dafür Verständnis. Er rechnet allerdings mit Zustimmung einer zeitgerechten Umsetzung am 1. Juli, denn 80 Prozent der Ärzte würden von dem neuen Schema „doppelt profitieren“, der Rest zumindest durch die geringere Arbeitszeit. Viele Ärzte sind aber mit dem erzielten Kompromiss - deutliche Gehaltserhöhungen und gleichzeitig deutliche Einschnitte bei Ambulanz und Sondergebühren - nicht zufrieden.
Arbeitsgruppen in Tirol, Einigung in Salzburg
In Tirol wurden mittlerweile zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die Maßnahmenpakete schnüren und die Auswirkungen des Ärztearbeitszeitgesetzes auf die Versorgung und das Gehaltssystem evaluieren sollen. Damit befasst sich zum einen die TILAK-Arbeitsgruppe. Die zweite Gruppe beschäftigt sich mit den Tiroler Bezirksspitälern - mehr dazu in tirol.ORF.at.
In Salzburg schafften es die Verhandlerteams bereits, sich zu einigen. Die Grundgehälter der Ärzte werden um 30 bis 37 Prozent steigen. Die neuen Gehälter würden an die deutscher Ärzte herankommen, so ein Verhandler. Auch der Präsident der Salzburger Ärztekammer, Karl Forstner, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Uns war es besonders wichtig, dass Salzburg marktkonforme Ärztegehälter im aktuellen Gehaltssystem anbieten kann - mehr dazu in salzburg.ORF.at.
Kärnten verhandelt noch
Kärnten ist von einer Einigung noch weit entfernt. Der Unmut über das neue Gehaltsschema wird nach wie vor als sozial ungerecht empfunden. Besonders groß ist die Unzufriedenheit unter den jungen Ärzten. Die Verhandlungen laufen - mehr dazu in kaernten.ORF.at.
Die Ärztekammer warnte jedenfalls anlässlich der Diskussion über die Gehälter von Spitalsärzten vor Verschlechterungen im Gesundheitssystem. Die Reduktion der Arbeitszeiten in den Krankenhäusern werden zu Ärzteknappheit führen und damit die Belastung für den niedergelassenen Bereich verschärfen - mehr dazu in wien.ORF.at.
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