Michael Jacksons Mutter verliert gegen Konzertveranstalter

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Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat den Konzertveranstalter AEG von jeglicher Verantwortung für den Tod von Popstar Michael Jackson freigesprochen. Das Gericht in Los Angeles wies gestern einen Berufungsantrag von Jacksons Mutter, Katherine Jackson, zurück und bestätigte den Freispruch aus erster Instanz.

Katherine Jackson warf dem Konzertveranstalter vor, mit Conrad Murray einen unqualifizierten Leibarzt für ihren Sohn engagiert zu haben. Sie verlangte wegen Fahrlässigkeit Schadenersatz in Höhe von 900 Millionen bis 1,6 Milliarden Dollar (rund 800 Mio. bis 1,4 Mrd. Euro).

AEG hatte nur „begrenzten Kontakt zu Murray“

Ein Geschworenengericht wies den Vorwurf im Oktober 2013 zurück und sprach AEG von jeglicher Verantwortung für den Tod des Sängers frei. Das Berufungsgericht bestätigte gestern in seinem 39-seitigen Urteil die Entscheidung.

Es gebe keine Hinweise, die darauf schließen ließen, dass AEG das Recht gehabt hätte, Murrays Vorgehen als Arzt zu kontrollieren, so die drei Richter. Die Firma habe begrenzten Kontakt zu Murray gehabt und diesem nie vorgeschrieben, wie er Jackson behandeln solle.

An Überdosis Propofol gestorben

Michael Jackson starb am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol. Er bereitete zu der Zeit eine Konzertreihe vor, die von AEG organisiert wurde. Murray hatte ihm das Medikament wegen massiver Schlafstörungen gegeben.

Im Jahr 2011 wurde der Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen guter Führung wurde er im Oktober 2013 aus der Haft entlassen.