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Verletzungen können teure Folgen haben

Sich vor der Fahrt aufwärmen, einen Helm tragen und die eigenen Grenzen erkennen und akzeptieren - damit lasse sich gegen Verletzungen auf der Skipiste vorsorgen, so der Mediziner Peter Haubenberger. Kommt es dennoch zu einem Unfall, können schnell hohe Kosten entstehen. Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVA) klärt darüber auf, welche davon die Versicherung trägt.

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Grundsätzlich gilt: Die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden, den man selbst verursacht. Wenn ein anderer Skifahrer am Unfall schuld ist und man selbst den Schaden erleidet, so sollte die Haftpflichtversicherung des Gegenübers die Kosten übernehmen, sofern eine solche besteht.

Transportkosten nur vom Tal weg gedeckt

Laut Gesetz sind Bergungs- und Beförderungskosten vom Berg ins Tal keine Leistungen der Sozialversicherung. Der zuständige Transportanbieter weiß jedoch genau über mögliche Kosten Bescheid, es lohnt sich hier nachzufragen. Die Sozialversicherung übernimmt den Transport im Rettungswagen vom Tal bis in das nächstgelegene Krankenhaus, die Kosten für die Bergung mit einem Akja vom Berg ins Tal fallen allerdings nicht in den Leistungsbereich der Sozialversicherung.

Flüge nur bei wirklicher Notwendigkeit bezahlt

Im Falle eines Flugtransports, der aufgrund medizinischer Tatsachen, also bei schwerwiegenden Verletzungen, medizinisch begründet und notwendig ist, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten des Flugtransports. Wenn sich allerdings herausstellt, dass der Krankentransport statt per Flugtransport auch mit der Rettung möglich gewesen wäre, so wird die Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt. Entscheidend ist hier die Schwere der Verletzung, die vom Notarzt oder vom Spital festgestellt wird.

Nach einem Skiunfall übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung in der Vertragseinrichtung in der allgemeinen Gebührenklasse. Für Heilbehelfe wie Rippenbruchgürtel und Stützkrücken fällt möglicherweise ein Selbstbehalt an.

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