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EuGH-Urteil erzwingt Reform

Mit dem am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen neuen Besoldungssystem für Beamte sollen vor allem Mehrkosten verhindert werden, die durch Gerichtsurteile entstanden wären. Heftigen Protest dagegen gab es vonseiten der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD), der Opposition sowie Richtern und Staatsanwälten.

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Hintergrund für das neue System ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der schon vor einigen Jahren den Passus aufgehoben hatte, dass Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Der Gesetzgeber versuchte es daraufhin mit einem Trick. Zwar konnten frühere Zeiten für die Vorrückung beantragt werden, gleichzeitig wurde aber der für den Sprung von der ersten auf die zweite Gehaltsstufe nötige Zeitraum um drei Jahre ausgedehnt, wodurch das ganze praktisch zum Nullsummenspiel wurde.

Zu wenig Zeit für Prüfung

Diese Regelung erklärte der EuGH im November vergangenen Jahres nun ebenfalls für rechtswidrig. Das hätte hohe Kosten zur Folge gehabt. Nicht zuletzt deshalb reagierte die Regierung rasch und brachte die Reform schnell in den Nationalrat. Dass der sehr umfassende Entwurf erst Freitagnachmittag und damit drei Tage vor dem Beschluss im zuständigen Ausschuss ohne viel Begründung bei den Oppositionsfraktionen landete, war auch einer der Gründe für deren geschlossen Ablehnung. Denn es habe nicht ausreichend Zeit gegeben zu prüfen, ob das Offert fair und ob wenigstens diese Lösung europarechtskonform sei.

Vereinfachung ermöglichen

Das neue Konzept soll die Besoldung von Beamten vereinfachen. Wurde bisher für jede Person, die im Bundesdienst zu arbeiten beginnt, individuell nach komplexen Regeln ein Vorrückungsstichtag ermittelt, soll es künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben. Berücksichtigt werden demnach außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch Zeiten einer einschlägigen, für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeit. Maximal zehn solcher Berufsjahre werden im „Besoldungsdienstalter“ Niederschlag finden.

Ausbildungszeiten werden nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch.

Alle Beamten sollen umsteigen

Umstritten ist nicht nur das Tempo der Reform, sondern dass auch schon im Bundesdienst befindliche Personen in das neue System rutschen sollen. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert.

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