Meist Zusatzkriterien nötig
Die Vorgaben der Bundesländer zu den Mindestgrößen von Schulen variieren stark. Im Regelfall gibt es eine zahlenmäßige Mindestgröße, die etwa bei Volksschulen von drei bis 100 Schülern reicht.
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Das heißt aber nicht unbedingt, dass bei einem Daruntersinken die Schule auch tatsächlich geschlossen wird - dafür gibt es oft noch zusätzliche Kriterien wie etwa die zu erwartende Schülerzahlentwicklung oder die Entfernung zum nächsten Schulstandort. Auch für den oft verwendeten Begriff „Kleinschule“ oder „Kleinstschule“ gibt es keine gesetzliche Definition - meist werden darunter Schulen verstanden, in denen zwei- oder dreiklassig (Kleinschule) bzw. sogar nur einklassig (Kleinstschule) unterrichtet wird.
Drei reichen in Tirol
In Tirol beträgt die Mindestgröße einer Volksschule drei Schüler, erklärte Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP). Derzeit gebe es aber keine Schule in dieser Größe. Von den 48 einklassigen Volksschulen in Tirol würden 37 weniger als 15 Kinder aufweisen. Bei den Neuen Mittelschulen (NMS) gebe es dagegen keine entsprechende Mindestgröße.
In der Steiermark liegt die erforderliche Mindestgröße bei einklassigen Volksschulen bei 20 Schülern. Bei Hauptschulen/NMS sind es 70 Schüler. Zusätzliche Kriterien für die Entscheidung, ob geschlossen wird oder nicht, sind auch die mittelfristig absehbare Schülerzahlentwicklung, der bauliche Zustand der Schule, die Entfernung zum nächsten Schulstandort und dortige Kapazitäten sowie Rücksicht auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen, hieß es aus dem Büro von Bildungslandesrat Michael Schickhofer (SPÖ).
100 in Oberösterreich nötig
Wesentlich höher liegen die Grenzen in Oberösterreich: Für die Einrichtung einer Volksschule sind 100 Schüler nötig, für eine Hauptschule/NMS 120.
In Niederösterreich liegt die Mindestgröße für die Errichtung einer Volksschule bei 30 Schülern, wobei zusätzlich keine Klasse unter zehn Schülern haben darf, hieß es aus dem Landesschulrat. Sinkt die Zahl darunter, wird geschlossen. Im Bereich der NMS beträgt die Mindestzahl 167 Schüler.
Laut dem Burgenländischen Pflichtschulgesetz hat die Landesregierung die Auflassung von Volksschulen mit weniger als zehn Schülern zu verfügen. Eine NMS ist ab dem Schuljahr 2016/2017 zu schließen, wenn die Schülerzahl im vorangegangenen Unterrichtsjahr unter 80 lag. Ausnahmen gibt es in beiden Fällen bei Schulen, in denen in kroatischer oder ungarischer Sprache unterrichtet wird.
„Längerfristig unter zehn“
In Vorarlberg werden Volksschulen zugesperrt, wenn die Anzahl der Schüler „längerfristig unter zehn“ liegt. Konkret heißt das, dass auch Schulen mit sieben oder acht Schülern noch so lange wie möglich betrieben werden - in der Hoffnung, dass die Schülerzahl vielleicht auch wieder steigt. Zuletzt wurde etwa die Volksschule Ebnit (Bergparzelle von Dornbirn) zugesperrt - dort gab es zuletzt nur noch vier Schüler. Für den Sekundarstufenbereich gibt es in Vorarlberg keine Mindestzahl.
30 in Salzburg
In Salzburg beträgt die Mindestanzahl zur Eröffnung einer Volksschule 30 Schüler. Außerdem müssen in den Klassen mindestens zehn Schüler sitzen, wobei auch mehrere Schulstufen zusammengelegt werden können, hieß es auf APA-Anfrage. Im Bereich der Hauptschule/Neue Mittelschule liegen die Grenzen bei 120 Kindern (Schule) bzw. 20 (Klasse).
Umgekehrt heißt das aber nicht, dass es bei einem Unterschreiten dieser Grenze zu einer Schließung kommt. Mit einem Beschluss der Landesregierung kann auch mit weniger Kindern weiterhin unterrichtet werden.
Die Größte und die Kleinsten
Die Bandbreite der Schulgrößen zeigt übrigens eine Aufstellung der Statistik Austria: Die größte Schule Österreichs ist die HTL Mödling mit über 3.500 Schülern, gefolgt von der HTL Graz-Gösting und dem TGM Wien-Wexstraße mit je 2.300. Umgekehrt gibt es österreichweit aber auch 58 öffentliche Kleinstschulen (alles Volks-und Sonderschulen) mit weniger als zehn Schülern, die meisten davon in Tirol.
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