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Schieder kündigt Gespräche an

SPÖ und weite Teile der Opposition haben sich am Mittwoch über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die gemeinsame Adoption fremder Kinder durch Homosexuelle verfassungswidrig ist, erfreut gezeigt. Ablehnung kommt von der FPÖ, skeptisch gibt sich das Team Stronach (TS).

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SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder begrüßte das VfGH-Erkenntnis. Es gebe, wie auch der VfGH nun festgestellt habe, keine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung. Die SPÖ sei bereits 2013 für die „Fremdkindadoption“ eingetreten. „Der Weg dafür sollte nun erleichtert sein“, so Schieder weiter. In den nächsten Monaten sollen laut Schieder intensive Gespräche über die Reparatur des Gesetzes geführt werden. Die Aufhebung des Adoptionsverbotes sei ein weiterer Schritt zur völligen Gleichstellung Homosexueller.

„In den nächsten Monaten werden wir intensive Gespräche über die Reparatur des Gesetzes führen, und ich gehe davon aus, dass am Ende auch nicht leibliche Kinder von homosexuellen Paaren adoptiert werden dürfen“, so Schieder.

FPÖ: Schwarzer Tag für Kinder

Für die FPÖ stellt die Aufhebung des Adoptionsverbotes für Homosexuelle einen „schwarzen Tag“ für die Kinder dar. „Niemand behauptet, dass Homosexuelle per se schlechte Eltern seien, aber ein derartiges Konstrukt ist ungeeignet für die Psyche unserer Kinder“, so Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller in einer Aussendung. Sie forderte „mehr Hausverstand“ in der Debatte.

Grüne: Im Sinne der Bürgerrechte

Die Grünen sprachen von einem historischen Urteil. Man habe lange dafür gekämpft, so Marco Schreuder, Bundessprecher der Grünen Andersrum. „Es ist sehr erfreulich, dass der Verfassungsgerichtshof das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt hat und nicht die sexuelle Orientierung der Eltern“, so Schreuder.

Einmal mehr habe der VfGH richtungsweisend im Sinne von Bürgerrechten entschieden, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Sie forderte auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. „Eine sachliche Rechtfertigung, Lesben, Schwulen und Transgender-Personen die gleichen Rechte zu verweigern, gibt es laut Verfassungsgerichtshof-Urteil nicht“, so Glawischnig.

TS: Wer trifft die Entscheidung?

Skeptisch ist man hingegen beim TS. Der VfGH-Entscheid sei zunächst einmal von allen Bürgern zur Kenntnis zu nehmen, so der TS-Abgeordnete Marcus Franz. Problematisch werde nun die Umsetzung. „Bereits jetzt gibt es zehnmal so viele adoptionswillige Heteropaare, wie es Adoptionskinder gibt“, so Franz. Wer werde nun die Entscheidung treffen, welches Kind von welchen Antragsstellern adoptiert werden dürfe, so der TS-Politiker in der Aussendung, „zumal in der UNO-Menschenrechtskonvention das Anrecht des Kindes auf Vater und Mutter festgeschrieben ist“, so Franz

NEOS fordert „Ehe für alle“

Zustimmung kam von NEOS. Der VfGH-Entscheid sei „eine mehr als erfreuliche Nachricht“, so Nikolaus Scherak, NEOS-Menschenrechtssprecher. „Es ist schön zu sehen, dass diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgehoben wurde“, so NEOS-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger. Traurig sei, dass man wieder eine höchstgerichtliches Urteil gebraucht habe, da der Gesetzgeber offenbar nicht fähig sei, die Zeichen der Zeit zu erkennen, und notwendige Änderungen verabsäumt habe, so Meinl-Reisinger. Scherak forderte die „Ehe für alle“.

Lambda fordert Öffnung der Ehe

Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda zeigte sich am Mittwoch „überglücklich“ über die Aufhebung des Adoptionsverbots für homosexuelle Paare. Gegenüber der APA sprach der Anwalt der beiden Frauen, auf deren Fall die Entscheidung basiert, von einem „vollen Erfolg“ und forderte die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Gleichzeitig sei es „traurig“, dass die Politik nur aufgrund des Drucks der Gerichte agiert: „Die Politik hat es nicht zusammengebracht. Die Gerichte bringen sehr viel zustande.“

Er sah sich nun auch in der Forderung nach einer Aufhebung des Eheverbots für Homosexuelle bestärkt: „Umso mehr fordern wir jetzt auch, dass die Politik zeigt, dass sie handlungsfähig ist. Sie soll gestalten und Menschenrechte nicht nur auf Anordnung der Gerichte verwirklichen.“ Das wäre auch im Interesse der Kinder in Regenbogenfamilien, betonte er.

Laut Graupner ist Österreich das einzige Land Europas, in dem es zwar die vollen Adoptionsrechte für homosexuelle Paare gibt, ihnen die Ehe aber verwehrt wird: „Alle Staaten, die diese vollen Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare haben, haben auch die Eheschließungsmöglichkeit.“ Der Anwalt erneuerte daher seine Forderung nach einer Öffnung der Ehe und pochte darauf, dass die Abstimmung darüber im Parlament freigegeben wird.

HOSI: Zentrale Forderung erfüllt

Auch die Homosexuelleninitiative (HOSI) Wien ist über die Aufhebung des Verbots erfreut. Damit falle eine der letzten großen rechtlichen Diskriminierungen, so HOSI-Wien-Obfrau Cecilia Balbous. Eine der zentralsten Forderungen sei damit erfüllt. „Besonders erfreulich ist die ausführliche Begründung durch den VfGh, der dem grundsätzliche Bedenken widerspricht, dass es dem Kindeswohl abträglich sei, wenn es mit gleichgeschlechtlichen PartnerInnen aufwachse“, so Balbous.

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