Von Pussy Riot bis Chodorkowski
Immer wieder werden in Russland regierungskritische Personen aus zweifelhalten Gründen vor Gericht gebracht. Auch wenn die Prozesse von herber Kritik in- und ausländischer Beobachter begleitet werden, kann es zu fragwürdigen Urteilen kommen.
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Zuletzt wurde im Februar der russische Kreml-Kritiker Alexej Nawalny in einem umstrittenen Prozess der Unterschlagung schuldig gesprochen. Ein Gericht in Moskau verurteilte den 38-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Im Juli 2014 wurde der prominente Regierungsgegner Sergej Udalzow zu viereinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt. Das Gericht in Moskau sah es als erwiesen an, dass Udalzow im Mai 2012 bei Protesten gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin zu gewaltsamen Ausschreitungen angestiftet hatte.
Der Mitangeklagte Leonid Raswosschajew erhielt ebenfalls viereinhalb Jahre Lagerhaft. Auch andere Kreml-Kritiker wurden wegen der Proteste auf dem Bolotnaja-Platz in Moskau gegen Putins dritte Amtseinführung zu langen Strafen verurteilt.
Toter postum schuldig gesprochen
Im Juli 2013 sprach ein Richter in Moskau den bereits seit vier Jahren toten regierungskritischen Anwalt Sergej Magnitski postum wegen Steuerflucht schuldig. Magnitski hatte Beamten des Innenministeriums Millionenbetrug vorgeworfen, war dann unter Vorwürfen des Steuerbetrugs festgenommen worden und starb Ende 2009 im Untersuchungsgefängnis.
Ein Moskauer Gericht verhängte im August 2012 gegen drei Frauen der Punkband Pussy Riot wegen Rowdytums aus religiösem Hass je zwei Jahre Haft. Sie hatten in einer Kirche gegen Putin protestiert. Eine Frau wurde auf Bewährung freigelassen, die beiden anderen kamen in ein Straflager. Sie kamen Ende 2013 im Zuge einer Massenamnestie in Freiheit.
Chodorkowski zehn Jahre in Haft
Im Dezember 2010 wurde der seit 2003 inhaftierte Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski in einem zweiten Prozess verurteilt. Der Moskauer Richter befand ihn und seinen mitangeklagten Ex-Geschäftspartner Platon Lebedew für schuldig, Öl im Milliardenwert gestohlen zu haben. Bei dem Strafmaß wurde eine Strafe von acht Jahren aus dem ersten Verfahren wegen Steuerhinterziehung angerechnet. Die Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren wurde später auf 13 und dann auf elf Jahre gesenkt. Im Dezember 2013 kam Chodorkowski durch einen Gnadenakt Putins vorzeitig frei. Lebedew wurde im Jänner 2014 entlassen.
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