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Vorstand wollte keine Ausschüttung

Die angekündigte Anklage gegen fünf Meinl-Bank-Vertreter wegen einer hohen Dividende stößt dort auf Unverständnis. Die Ausschüttung der 211-Mio.-Euro-Dividende für das Geschäftsjahr 2008 sei rechtmäßig, denn es seien genug Rückstellungen für Anlegerklagen gebildet worden, betonte Bankvorstand Peter Weinzierl am Dienstag. Meinl-Bank-Anwalt Georg Schima bezeichnete die Anklage als „absurd“.

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Die Jahresbilanz der Meinl Bank für 2008 sei völlig korrekt und vom Wirtschaftsprüfer bescheinigt, unterstrich Weinzierl bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Meinl Bank AG habe im Jahresabschluss - nach Berücksichtigung sämtlicher für Anlegeransprüche erforderlichen Risikovorsorgen - einen Bilanzgewinn von rund 225 Mio. Euro ausgewiesen. Auf Wunsch der Aktionäre sei der Gewinn in Form einer Sachdividende in Höhe von 211 Mio. Euro ausgeschüttet worden.

Julius Meinl über Ecken hinter Ausschüttung?

Aufhorchen ließ Weinzierl mit der Aussage, er selber als Vorstand hätte sich damals dafür ausgesprochen, das Geld in der Bank zu lassen. Abweichend vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats habe allerdings am 5. Februar 2009 die Hauptversammlung die Ausschüttung der Sachdividende beschlossen. Auf die Frage, ob also Julius Meinl schuld sei, konterte Weinzierl, „Meinl ist nicht Aktionär“. Laut Firmenbuch ist die niederländische Gesellschaft Beleggingmaatschappij Far East B.V. zu 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank, sie wird Julius Meinl V. zugerechnet.

Laut Angaben der Meinl Bank hätte laut Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der Gewinn einbehalten werden sollen. Bei Ausschüttung einer Bardividende hätte die Meinl Bank AG nämlich die maßgebenden Großveranlagungsgrenzen überschritten. Die Aktionäre hätten aber den Gewinn in Form einer Sachdividende haben wollen, dadurch sei dieses Problem vermieden worden, weil mit dem Gewinn gleichzeitig auch die Großveranlagung an die Aktionäre ausgekehrt worden sei.

FMA griff nicht ein

Weinzierl betonte, dass der bei der Hauptversammlung anwesende Staatskommissär - der mittlerweile verstorben ist - keinen Einspruch erhoben habe. Dieser habe sich sogar zustimmend zum Beschluss geäußert. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA), die aufsichtsrechtliche Möglichkeiten gehabt hätte, die Gewinnausschüttung zu untersagen, habe diese nicht ergriffen. Angesprochen auf die Kritik der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an der hohen Dividende sagte Weinzierl, die OeNB habe selber früher erklärt, dass die Bewertung von Klagsrisiken schwer sei.

Anwalt Schima verwies auf die 2008 gebildeten Rückstellungen, die „fast 50 Prozent“ der damals bekannten Klagen und Klagsandrohungen umfasst hätten. Die Bank habe zehn Mio. Euro rückgestellt, die damals vorliegenden Klagsrisiken hätten 22,5 Mio. Euro betragen. Mit dieser Risikovorsorge seien die Pflichten übererfüllt worden, so der Anwalt. „Das war keine Sonderdividende, sondern eine ganz normale Dividende.“ Mit Zustimmung der gemeinsamen Muttergesellschaft sei die Dividende an beide Aktionäre ausgeschüttet worden.

Untreuevorwurf „völlig absurd“

Der Sachverhalt sei auch nicht vergleichbar mit dem Libro-Verfahren, wo der Oberste Gerichtshof (OGH) Untreue durch Ausschüttung einer Sonderdividende konstatiert hatte. Dort sei der Jahresabschluss falsch gewesen, bei der Meinl Bank aber richtig, betonte Schima: „Gesellschaftsrechtlich und strafrechtlich ist der Jahresabschluss nicht anfechtbar.“ Es sei daher „völlig absurd“, aus der Meinl-Dividende Untreue abzuleiten.

Weinzierl übt erneut scharfe Kritik an der Justiz, insbesondere an der Staatsanwaltschaft: Diese verfolge und diskriminiere die Meinl Bank nun seit sieben Jahren. Diese „Belästigung“ gehe immer weiter, klagte er. So ein Vorgehen sei „historisch zuletzt vor 70 Jahren“ passiert.

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