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EU überlegt Rechtsmittel

Die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas darf ohne ein neues Verfahren nicht mehr auf der EU-Terrorliste geführt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Mittwoch die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig.

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Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten nachbessern oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Gericht betonte, dass die Entscheidung nicht bedeute, dass die Hamas keine Terrororganisation sei. Die im Gazastreifen herrschende Gruppe kommt vorerst weiterhin nicht an gesperrte Konten heran.

Informationen nur aus Internet

Die Hamas bestreitet bis heute das Existenzrecht Israels und fordert die gewaltsame Errichtung eines islamischen Staates Palästina. Ihr militärischer Arm, die Kassam-Brigaden, hat in der Vergangenheit Dutzende tödliche Anschläge auf Israelis verübt. Neben der EU stufen sie deswegen auch Israel und die USA als Terrororganisation ein. Konkret beanstandeten die Richter, dass die EU Informationen zur Hamas aus der Presse und dem Internet nicht ausreichend von nationalen Behörden prüfen und bestätigen ließ. Das sei jedoch Voraussetzung für Strafmaßnahmen, hieß es.

Hamas: „Sieg für das palästinensische Volk“

Die Organisation hatte ihre Klage auch damit begründet, dass sie eine „rechtmäßig gewählte Regierung“ sei. Als solche dürfe sie nicht auf einer Terrorliste geführt werden, da der Grundsatz gelte, dass in innere Angelegenheiten eines Staates nicht eingegriffen werden dürfe, argumentierte ihr Anwalt. Auf dieses Argument ging das Gericht in Luxemburg jedoch nicht ein.

Ein Hamas-Führer bezeichnete das Urteil am Mittwoch als „Sieg für das palästinensische Volk“ und rief die Staats- und Regierungschefs der EU auf, ihre Position gegenüber der Organisation zu ändern. Die Einstufung der Hamas als Terrorgruppe sei immer unfair gewesen, kritisierte Mussa Abu Marsuk.

EU-Kommission überlegt Berufung

„Die EU betrachtet die Hamas weiter als Terrororganisation“, stellte eine Sprecherin der EU-Kommission nach dem Urteil des EuGH klar. Man respektiere das Urteil selbstverständlich, unterstrich die Sprecherin in Brüssel. Dieses sei allerdings aus formalen, also „Verfahrensgründen“ getroffen worden: „Das war keine politische Entscheidung.“ Der Sprecherin zufolge prüft die EU nun, ob sie Berufung gegen den Gerichtsbeschluss in erster Instanz einlegt. Die Strafmaßnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge noch für mindestens drei Monate aufrechterhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden sei.

Israel appelliert an EU

Israels forderte die Europäische Union auf sicherzustellen, dass die Hamas auch weiterhin auf der EU-Terrorliste geführt wird. „Die Beweislast liegt bei der Europäischen Union“, sagte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am Mittwoch. Die Hamas sei ein „untrennbarer Teil“ der Liste. „Jeder versteht, dass die Hamas eine mörderische Terrororganisation ist, in deren Charta Israels Vernichtung als Ziel genannt wird“, so Netanjahu.

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