„Historischer Tag“
Das Europaparlament hat sich am 17. Dezember für die „grundsätzliche Anerkennung“ eines Palästinenserstaates in Verbindung mit Friedensverhandlungen ausgesprochen. Die Koexistenz eines israelischen und eines palästinensischen Staates sei „die einzig mögliche Lösung des Konflikts“, so das Parlament. Für Aufregung sorgte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
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Der Entscheidung im Europaparlament gingen lange Debatten voraus, schließlich fiel die Abstimmung aber klar aus. Mit 488 zu 88 Stimmen sprach sich das Plenum für die Anerkennung eines Staates Palästina aus. 111 Mandatare enthielten sich der Stimme.
Unterstützung einer Zweistaatenlösung
Dieser Schritt müsse mit der Wiederaufnahme von Friedensgesprächen einhergehen, forderte die EU-Volksvertretung in einer Entschließung. Die Abgeordneten bekräftigten auch ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung. Das Votum ist allerdings nur symbolisch: Ob Palästina anerkannt wird oder nicht, ist und bleibt Sache der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten.
135 Länder haben das bereits getan und mehrere Parlamente einen solchen Schritt empfohlen. Israel, die USA, Deutschland und andere westliche Staaten - darunter auch Österreich - vertreten aber die Linie, dass ein souveränes Palästina erst zum Abschluss eines Friedens mit Israel anerkannt werden kann.
Symbolisches Votum
Die von Vertretern der Linken und Grünen gewünschte Aufforderung an die 28 EU-Staaten, Palästina unverzüglich als Staat anzuerkennen, wurde auf Druck der Konservativen wieder aus der Vorlage gestrichen. Abgestimmt wurde schließlich über den Kompromissvorschlag, dass eine solche Anerkennung Teil von Vereinbarungen mit Israel sein müsse.
Das Votum ist allerdings nur symbolisch: Ob Palästina anerkannt wird oder nicht, ist und bleibt Sache der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Die Parlamente Portugals, Großbritanniens, Frankreichs, Irlands und Spaniens sprachen sich zuletzt für die Anerkennung aus. Als erstes westliches EU-Land hatte Schweden im Oktober Palästina offiziell als Staat anerkannt.
Kritik an Israels Siedlungspolitik
Die Europaabgeordneten bekräftigten auch ihre Kritik an der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten. Diese Siedlungen seien „völkerrechtswidrig“. Beide Seiten müssten von „Handlungen Abstand nehmen, welche die Tragfähigkeit und Zukunftsaussichten der Zweistaatenlösung gefährden könnten“.
Ferner beschloss die EU-Volksvertretung eine Initiative „Parlamentarier für den Frieden“, die Europaabgeordnete mit Kollegen aus Israel und Palästina parteiübergreifend zusammenbringen soll. Sie sollen gemeinsam eine „Agenda für den Frieden“ auf den Weg bringen und die diesbezüglichen diplomatischen Bemühungen der EU unterstützen.
„Sieg des Friedens“
Die Fraktionen, die den Beschluss eingebracht hatten, zeigten sich mit der Abstimmung zufrieden. Der Vorsitzende der konservativen EVP, Manfred Weber, sprach von einem „großen und vernünftigen Erfolg“. Der Chef der Sozialdemokratischen Fraktion, Gianni Pittella, sagte, es handle sich um einen historischen Tag. Es mache die Bahn frei für Verhandlungen und sei kein Sieg einer Fraktion, sondern ein „Sieg des Friedens“. Der Liberale Guy Verhofstadt freute sich, dass der EU-Außenbeauftragten damit ein klares Mandat für weiteres Handeln gegeben werde. Die Grüne Rebecca Harms meinte, obwohl der Antrag des Parlaments nur symbolisch sei, dürfe es keine Rückkehr in alte ideologische Konfrontationen geben.
Hamas aus „Verfahrensgründen“ nicht auf Terrorliste
Nur wenige Stunden zuvor hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Aufnahme der Palästinenserorganisation Hamas in die EU-Liste mit Terrororganisationen für nichtig erklärt. Er sprach sich dafür aus, die Hamas von der EU-Liste zu streichen. Der Beschluss sei aus „Verfahrensgründen“ hinfällig, aber nicht inhaltlich begründet, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg. Israel verurteilte die Entscheidung. Die EU prüft nun eine Berufung und erklärte, sie betrachte die Hamas weiter als „terroristische Organisation“.
Die Aufnahme der Hamas in die EU-Terrorliste sei nicht „auf Tatsachen gestützt“, die „in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden“, begründete das Gericht seinen Beschluss. Vielmehr beruhe sie auf Angaben, „die der Presse und dem Internet entnommen sind“.
„Keine politische Entscheidung“
Die EU hatte den militärischen Arm der Hamas im Dezember 2001 auf die Terrorliste gesetzt, 2003 folgte der politische Teil der Organisation. Dadurch wurden Gelder der Gruppe und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren. „Die EU betrachtet die Hamas weiter als Terrororganisation“, stellte eine Sprecherin der EU-Kommission nach dem EuGH-Urteil klar. Man respektiere das Urteil selbstverständlich, unterstrich die Sprecherin, sagte aber: „Das war keine politische Entscheidung.“
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