Schweinsbraten mit Buchstabensalat
So mancher Wirtshausbesucher wird sich ab sofort über den Buchstabensalat in der Speisekarte wundern: Am Samstag tritt eine neue EU-weite Lebensmittelverordnung in Kraft, wonach Wirte ihren Gästen Auskunft geben müssen, ob und welche Allergene ein Gericht enthält. Unter dem Schweinsbraten zum Beispiel finden sich in der Speisekarte dann die Bezeichnungen oder Abkürzungen jener Inhaltsstoffe, die Allergien auslösen können. Für Österreich konnte auf Betreiben der Gastronomie eine laxere Auslegung durchgesetzt werden: Die Informationen dürfen auch mündlich, auf Nachfrage weitergegeben werden.
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