„Mitarbeiter sollen auf Goodies verzichten“
Kaum dass die Aufregung über die Höhe der Sonderpensionen in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) abgeebbt ist, meldet sich laut einem Bericht des „Standard“ erneut der Rechnungshof (RH) mit Kritik zu Wort. Diesmal gehe es um eine Reihe von „Goodies“ für die Mitarbeiter, bei denen nun auch das Direktorium auf die Bremse treten wolle.
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Gouverneur Ewald Nowotny und das Präsidium unter Claus Raidl wollten sogar „den Rechnungshof überholen“, so der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe). Die Leitung habe sich bei einer Führungsklausur mit dem Thema befasst und wolle nun Gespräche mit dem Betriebsrat führen. „Ziel: Die Mitarbeiter sollen auf Goodies verzichten.“
Der RH habe die zahlreichen freiwilligen Leistungen der Notenbank an ihre Mitarbeiter - laut der Zeitung mit einem Volumen von drei Mio. Euro pro Jahr - unter die Lupe genommen, dabei sei den Prüfern einiges sauer aufgestoßen, von einer Familienzulage bis hin zu Hitzeferien.
Hoch dotierter Sozialfonds und andere Zuckerln
Das Direktorium habe als Sparmaßnahme vorgeschlagen, das hauseigene Sportzentrum zu verkaufen, zwei (parteinahe) Sparvereine sollten sich auflösen, Urlaubszuschüsse gestrichen werden. Der mit einer Mio. Euro dotierte Sozialfonds des Betriebsrats solle halbiert werden. Dessen Besonderheit: In ihn zahle nur die OeNB ein, nicht aber die Belegschaft, wie das in anderen Unternehmen der Fall ist. Der Sozialfonds schieße etwa auch Kosten für Brillen und Zahnspangen vor.
An anderen freiwilligen Leistungen, etwa einer Kinderzulage, einem Zuschuss zur Krankenversicherung und der Kantine („Messe“), solle aber nicht gerüttelt werden. Trotzdem, so der „Standard“, stünden „die Zeichen auf Sturm“. Der Betriebsrat wehre sich gegen die Kürzungspläne, außerdem seien die diversen Sozialleistungen in einer Betriebsvereinbarung, die erst einmal aufgeschnürt werden müsste, fixiert.
Sparprogramm soll bis 2020 „voll effektiv werden“
Die OeNB hatte Ende Juni angekündigt, ihre Ausgaben künftig um 20 Mio. Euro pro Jahr drücken zu wollen. Eckpunkte dafür wurden in einem Sparprogramm namens „Opal“ fixiert. Bei damals genannten Personalkosten von 136 Mio. Euro und Sachausgaben von 82 Mio. Euro entspricht das einer Einsparung von rund zehn Prozent der Gesamtkosten. Wo genau gespart werden soll, solle spätestens im nächsten Jahr feststehen, 2015 sollten auch erste Effekte sichtbar sein, „voll effektiv werden“ solle die Kostenbremse dann 2020, sagte OeNB-Chef Nowotny im Sommer. Vor allem sollten auch Pensionierungen in den nächsten Jahren dazu genützt werden, „um einen deutlichen Personalabbau zu erreichen“.
Am Mittwoch berichtete ebenfalls der „Standard“, dass das OeNB-Direktorium erste organisatorische Umbauten im Zuge des Sparprogramms „Opal“ beschlossen habe. Die Hauptabteilung (HA) Interne Dienste solle aufgelöst werden. Diese „Grundsatzentscheidung“ sei vor der jüngsten Führungsklausur gefallen. Die Streichung soll im Jänner vom Generalrat abgesegnet werden.
Weniger die laufenden Personalkosten als vielmehr Sondervereinbarungen für OeNB-Pensionisten hatten bis zum Sommer für eine lebhafte Debatte gesorgt. Der RH empfahl der Notenbank eine Reform ihrer Altverträge und bezifferte das mögliche Einsparungspotenzial daraus mit bis zu 100 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2026. Der Betriebsrat der OeNB konterte, der RH habe mit falschen Zahlen gerechnet, was der wiederum vehement zurückwies.
Sonderpensionen per Gesetz begrenzt
Im letzten Jahr gab die Nationalbank für (laufende und kommende) Pensionen gleich viel Geld aus wie für die knapp 1.100 aktiven Mitarbeiter, wobei die meisten Pensionisten zuletzt 85 Prozent ihrer Letztbezüge erhalten hätten. In alten Verträgen gab es auch jährliche Valorisierungen nach dem Bankenkollektivvertrag. Laut RH erhielten 2012 etwas mehr als 1.500 OeNB-Pensionisten im Durchschnitt eine Jahrespension von 87.800 Euro. „Die OeNB-Eigenpension war im Jahr 2012 höher als der durchschnittliche Aktivbezug in der OeNB von 86.300 Euro“, hielten die RH-Prüfer fest. Alleine dass sich die jährliche Anpassung der OeNB-Pensionen an den Banken-KV anlehnt, habe zwischen 2002 und 2013 Mehrkosten von zumindest 80 Mio. Euro verursacht, rechnete der RH vor. Die OeNB betonte, dass die alten Pensionsregeln nicht mehr gelten.
Die Bundesregierung einigte sich nach der monatelangen Debatte über derartige „Luxuspensionen“ nicht nur in der OeNB, sondern im staatsnahen Bereich generell, auf einen Deckel für Sonderpensionen. Diese dürfen nicht mehr höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage von 4.530 Euro - also 9.060 Euro sein.
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