Kritik an Wettbewerbsbehörde
Die Hausdurchsuchungen bei Spar im Vorjahr haben für den Handelskonzern jetzt unangenehme Folgen: Das Kartellgericht verurteilte Spar am Mittwoch wegen Preisabsprachen zu einer Bußgeldzahlung in der Höhe von drei Millionen Euro. Dabei handelt es sich nur um einen Teilbeschluss zu einer Produktgruppe, bei den restlichen lägen noch keine Beweismittel vor, sagte Richterin Anneliese Kodek. Sie lobte den Konzern für seine kooperative Haltung und schalt im Gegenzug die Bundeswettbewerbsbehörde für die Art der Durchführung der Hausdurchsuchungen.
Lesen Sie mehr …