BayernLB-Hypo-Prozess geht weiter
Der Milliardenstreit der Bayerischen Landesbank (BayernLB) gegen die ehemalige Hypo Alpe-Adria International (jetzt Heta) wird heute vor dem Landgericht München I nach fast fünf Monaten fortgesetzt. Streitpunkt ist ein Kredit der damalige Hypo-Mutter BayernLB an ihre österreichische Tochter, den die Hypo nicht mehr bedienen will.
Im Vorfeld der Fortsetzung des Zivilprozesses lehnte das Landgericht in erster Instanz einen Ablehnungsantrag der Hypo gegen den Gerichtsgutachter ab. Nunmehr sei die zweite Instanz damit befasst, sagte der Sprecher des österreichischen Instituts gestern. „Es ist noch nichts entschieden“, so der Heta-Sprecher.
Prominente Zeugen
An den in dieser Woche geplanten vier Verhandlungstagen sind wieder einige prominente Zeugen geladen, unter anderen morgen der frühere Ex-BayernLB-Risikovorstand Andreas Dörhöfer sowie der frühere BayernLB-Vorstand Ralph Schmidt.
Am Donnerstag ist die Einvernahme des ehemaligen Hypo-Aufsichtsrates und aktuellen GraWe-Chefs Othmar Ederer, der ehemaligen BayernLB-Chefs Werner Schmidt und Michael Kemmer, des ehemaligen bayrischen Sparkassenpräsidenten Siegfried Naser und des ehemaligen Hypo-Vorstandes Thomas Morgl geplant.
Am Freitag sind die Ex-BayernLB-Vorstände Rudolf Hanisch und Stefan Ermisch sowie der frühere BayernLB-Verwaltungsrat Klaus Weigert geladen.
Bei den Zeugenaussagen wird es um die Entwicklung der Eigenmittelzahlen der damaligen Hypo im Zeitraum 2007 bis Ende 2009 gehen und um die Frage, inwiefern die Klägerin, die BayernLB, damals schon darüber informiert war.
Klage und Gegenklage
Die BayernLB verlangt von der Hypo/Heta eine Tilgung von 2,3 Mrd. Euro. Die Hypo/Heta lehnt das ab und beruft sich dabei auf österreichisches Recht, wonach sie das Geld als Eigenkapitalzuschuss behalten dürfe - Stichwort Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG).
Die Republik versucht daher den Spieß umzudrehen und fordert Gelder von ebenfalls 2,3 Mrd. Euro zurück, die sie bis Jahresende 2012 bereits nach München zurücküberwiesen hatte. Nach Angaben der Hypo/Heta stellte sich erst später heraus, dass ihr Eigenkapital eine Quote von acht Prozent unterschritten hatte und sie damit nach dem Gesetz den Kredit behalten durfte.