Die Punkte des Interimsabkommens
Grundlage der Atomgespräche zwischen dem Iran und der Gruppe der fünf UNO-Vetomächte und Deutschlands in Wien war das im November 2013 in Genf geschlossene Interimsabkommen, das im Gegenzug für eine Lockerung der Sanktionen das Einfrieren des iranischen Atomprogramms und verschärfte Kontrollen vorsieht. Da es zu keiner Einigung kam, gilt es weiterhin. Die Kernpunkte im Überblick:
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Urananreicherung: Der Iran verpflichtet sich, jegliche „Urananreicherung über fünf Prozent hinaus“ für die Laufzeit des Abkommens einzustellen. Gemäß der Vereinbarung hat Teheran zudem bis Ende Juli die Hälfte seiner Bestände von auf 20 Prozent angereichertem Uran in Brennstäbe für den Forschungsreaktor in Teheran umgewandelt und den Rest auf einen Anreicherungsgrad von weniger als fünf Prozent reduziert.
Schwerwasserreaktor: Der Iran lässt den Bau des Schwerwasserreaktors in Arak ruhen, der mit einer Aufbereitungsanlage theoretisch zur Gewinnung von Plutonium genutzt werden kann. In den bisherigen Verhandlungen hat der Iran zudem zugesagt, den Reaktor so zu modifizieren, dass er weniger Plutonium erzeugt.
Bau weiterer Anlagen: Der Iran verpflichtet sich außerdem, keine Aufbereitungsanlage zu errichten, die zur Gewinnung von Plutonium notwendig ist. Zudem verzichtet er darauf, weitere Zentrifugen zur Urananreicherung in den Anreicherungsanlagen von Natans und Fordo in Betrieb zu nehmen oder neue Urananreicherungsanlagen zu errichten.
Verschärfte Kontrollen: Der Iran erlaubt tägliche, unangekündigte Kontrollbesuche von Inspektoren der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) und stellt technische Informationen zu allen Atomanlagen bereit. In Zusammenarbeit mit der IAEA hat der Iran eine Kommission eingerichtet, welche die Umsetzung des Abkommens kontrolliert.
Ölexportembargo: Im Gegenzug für die Zugeständnisse des Iran werden die EU- und US-Sanktionen für den iranischen Rohölsektor für die Dauer des Interimsabkommens gelockert. Durch Ölgeschäfte erzieltes Vermögen des Iran wird teilweise freigegeben, um die Einfuhr von Medikamenten, Nahrungsmitteln und Landwirtschaftsprodukten zu ermöglichen. Das Ölembargo selbst und der Großteil der Finanz- und Handelsbeschränkungen bleiben aber in Kraft.
Andere Sanktionen: Die Sanktionen zum Handel mit Gold, anderen Edelmetalle sowie petrochemischen Produkten werden ausgesetzt. Das gilt auch für die US-Sanktionen für den Automobilsektor. Im Luftfahrtbereich werden „sicherheitsrelevante Reparaturen und Inspektionen“ an zivilen Flugzeugen und die Lieferung von Ersatzteilen genehmigt. Außerdem sagen der UNO-Sicherheitsrat, die US-Regierung und die EU zu, keine neuen Sanktionen zu verhängen.
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