Schiffsfonds: VKI darf TVP Treuhand in Wien klagen

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf beim Handelsgericht Wien die deutsche TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH klagen. Das Unternehmen hat mit vielen österreichischen Anlegern Verträge über „geschlossene“ Immobilien- und Schiffsfonds abgeschlossen, die nun unter Wasser sind. Der VKI hält einige Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig.

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