Kritik an neuen Regeln für U-Ausschuss
Kritik gibt es an den neuen Regeln für Untersuchungsausschüsse und dem Informationsordnungsgesetz. Die Rechtsanwälte stellen unter anderem die mengenmäßige Beschränkung von Minderheitsverlangen infrage.
Der Verfassungsgerichtshof verweist auf seinen finanziellen Mehraufwand, und die Landtage stemmen sich gegen eine neue Immunitätsbestimmung für Bundesräte. Die Begutachtung endete gestern.
Mit der Reform soll künftig eine Minderheit, also die Opposition, einen U-Ausschuss einsetzen, aber zum Beispiel auch Zeugen laden können. Dafür werden das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats, das Bundesverfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshof-Gesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Nationalratswahlordnung, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert.