Schweiz: Mehrwertsteuer für ausländische Firmen

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Der Schweizer Bundesrat stopft ein Schlupfloch bei der Mehrwertsteuer: Ab kommendem Jahr sind ausländische Unternehmen steuerpflichtig, wenn sie im Inland Lieferungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen. Bisher gilt das lediglich für Schweizer Firmen.

Die ausländischen Unternehmen können allerdings nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Umsatz in der Schweiz mindestens 100.000 Franken (83.167,00 Euro) beträgt. Die entsprechende Änderung der Mehrwertsteuerverordnung wird mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

Mehreinnahmen von zehn Millionen Franken

Mit dieser Maßnahme will der Bundesrat die Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringern, wie das Finanzdepartement mitteilte. Betroffen seien insbesondere ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Bauarbeiten ausführten. Dank der Verordnungsänderung rechnet der Bundesrat mit Mehreinnahmen von rund zehn Millionen Franken.

Bei der nun beschlossenen Verordnungsänderung handelt es sich um eine Übergangslösung. Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, die bis Ende September in der Begutachtung war, ist vorgesehen, dass inländische und ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mehr als 100.000 Franken Umsatz erzielen.