Rechnungshof: Finanz zu sparsam bei Prüfern
In einem neuen Bericht über die Finanzgebarung im Inneren der Finanzverwaltung kritisiert der Rechnungshof (RH) übergroße Sparsamkeit des Fiskus bei den eigenen Steuerprüfern. Der RH verweist darauf, dass jeder Prüfer deutlich mehr bringe, als er kostet, und empfiehlt eine Erhebung des Personalbedarfs. Auch wird das Risikomanagement der Finanz kritisiert.
Das Finanzministerium verwies in einer Reaktion darauf, dass die Zahl der Mitarbeiter ab dem nächsten Jahr schrittweise um 500 Mitarbeiter aufgestockt werde.
Der RH verweist in seinem Bericht auch auf die knappen Personalressourcen. Zwischen den Jahren 2008 und 2012 hätten sich die Gesamtressourcen der untersuchten Arbeitsbereiche der Finanzämter und der Großbetriebsprüfung um rund 190 Vollzeitjobs reduziert. Die Aufgaben hingegen seien schwieriger geworden: „Dem standen immer komplexer und umfangreicher werdende sowie schwieriger zu vollziehende Rechtsmaterien gegenüber“, heißt es im Bericht.
Zehntausende Euro Mehreinnahmen pro Prüfer
Dass es dem Staat durchaus Mittel einbringt, wenn mehr Personal eingesetzt wird, lässt sich aus den vom RH erhobenen Ergebnissen ablesen: Im Vergleich mit den von ihnen verursachten Kosten hätten die Finanzbediensteten mit ihren Kontrollen ausnahmslos „weit höhere Mehrergebnisse“ erzielt. Zwischen 2008 und 2012 sei der Nutzen der eingesetzten Bediensteten im Durchschnitt zwölfmal so hoch gewesen wie ihre Kosten.
So hätte etwa 2012 beim Bereich „Allgemeinveranlagung“ ein Vollbeschäftigter knapp 50.000 Euro gekostet, die dadurch erzielten Mehreinnahmen lagen aber bei rund 136.000 Euro. Noch deutlich höher ist der Nutzen in den anderen Kategorien: Im Bereich der Betriebsveranlagungsprüfungen war der Nutzen pro Kopf 2012 zwischen achteinhalb und knapp zwölfmal so hoch wie der Aufwand.
Gleich knapp 31-mal so hohe Mehreinnahmen wie Kosten brachte ein Finanzbediensteter im Bereich der Großbetriebsprüfungen: Die durchschnittlichen Kosten lagen hier bei rund 73.900 Euro, das Mehrergebnis je Beschäftigten bei 2,25 Mio. Euro. Die Empfehlung des RH lautet daher u. a., eine „umfassende Personalbedarfserhebung“ durchzuführen.