Sozialanspruch muss erworben werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass Deutschland arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus EU-Ländern auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren darf. Es ging um einen Einzelfall, doch mit Spannung wurde die grundsätzliche Entscheidung zu dem Thema in der EU erwartet.
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Im konkreten Fall ging es um eine 25-jährige Rumänin aus Deutschland, die auf Arbeitslosengeld (Hartz IV) geklagt hatte. Das deutsche Jobcenter hatte der Frau diese Leistung verweigert, weil sie weder Arbeit hatte noch sich um eine Arbeit bemühte. Die Frau lebt mit ihrem fünfjährigen Sohn seit 2010 bei ihrer Schwester in Leipzig. Das deutsche Sozialgericht bat in der Sache den EuGH um Klärung.
Der Fall hat große Bedeutung, da die Debatte über den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU (Stichwort „Sozialtourismus“) schon länger schwelt. Mit der seit Jänner geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger Bulgariens und Rumäniens erhielt das Thema in einigen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden und Belgien zuletzt besondere Brisanz. So kündigte der britische Premier David Cameron an, Sozialleistungen für Einwanderer beschränken zu wollen. Zudem forderte er Quotenregelungen für EU-Migranten.
EuGH: Jeder Einzelfall muss geprüft werden
„Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedsstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden,“ so der EuGH in seinem Urteil. Die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.
In seiner Aussendung weist der EU-Gerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass die EU-Staaten EU-Zuwanderern während der ersten drei Monate des Aufenthalts grundsätzlich keinerlei Sozialhilfe gewähren müssen. Danach (ab drei Monaten bis fünf Jahre Aufenthalt) sei das Aufenthaltsrecht für nicht erwerbstätige Personen davon abhängig, ob ausreichend eigene Existenzmittel vorhanden sind. Hier ist laut EuGH immer der Einzelfall zu prüfen.
EVP: „Grenzen bei Einschränkungen“
Die deutsche Regierung sowie die kommunalen Spitzenverbände sehen damit die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. „Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialrechts bestätigt“, erklärten die SPD-Europaabgeordneten Birgit Sippel und Jutta Steinruck. „Die Einzelfallprüfung ist ein rechtliches Grundprinzip, an dem nicht gerüttelt werden darf.“
Der Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber (CSU), erklärte im „Spiegel“: „An den britischen Premierminister gerichtet ist nun geklärt, wo die Grenzen der Einschränkungen sind. Die Freizügigkeit in der EU ist nicht verhandelbar. Aber es ist klar, dass von der EU kein Missbrauch und Sozialtourismus akzeptiert wird“, so Weber. Auch die EU-Kommission begrüßte das Urteil und die damit geschaffene Klarheit. Der Grundsatz der Freizügigkeit bedeute „nicht das Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten“, sagte eine Sprecherin der Behörde in Brüssel.
Keine Auswirkungen für Österreich
In Österreich haben EU- bzw. EWR-Bürger nur dann einen Anspruch auf eine Mindestsicherung, wenn sie arbeiten oder schon länger als fünf Jahre hier wohnen. Das erklärte auch die SPÖ in einer Aussendung. Die „Anmeldebescheinigung“ dokumentiere den rechtmäßigen Aufenthalt, werde aber nur ausgestellt, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger einen Arbeitsplatz hätten oder über ausreichende Finanzmittel verfügten, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Dienstag.
Wer das nicht aufbringen könne, werde ausgewiesen, so Muchitsch. Das habe im letzten Jahr 113 EU-Bürgerinnen und -Bürger betroffen. Muchitsch reagierte damit auf eine Aussendung von FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky.
FPÖ: „Kein Füllhorn für Rumänen“
Dieser hatte der Regierung vorgeworfen, sich zu weigern, „der schrankenlosen Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem und dem Sozialmissbrauch durch Ausländer einen Riegel vorzuschieben. (...) Der EuGH sagt klar, dass ein Staat die Möglichkeit haben müsse, Zuwanderern ohne Arbeitsplatz Sozialleistungen zu versagen“, so Vilimsky. „Es kann nicht sein, dass die Regierung bei den Österreichern die Leistungen zurückfährt und gleichzeitig über Bürger aus ärmeren EU-Ländern wie Rumänien weiterhin ein Füllhorn an österreichischem Steuergeld ausschüttet“, so der FPÖ-EU-Abgeordnete.
SPÖ: „Billige fremdenfeindliche Propaganda“
Muchitsch konterte im SPÖ-Pressedienst: „Ich erinnere Vilimsky daran, dass es in Österreich als Voraussetzung für die andauernde Aufenthaltsberechtigung den Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit geben muss. Das verhindert Sozialmissbrauch.“ Die Freiheitlichen versuchten „bei diesem Thema wieder einmal, durch Unwahrheiten billiges Kleingeld durch europa- und fremdenfeindliche Propaganda zu sammeln“, fügte Muchitsch hinzu.
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