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Einigung nach Tauschgeschäft

Die langjährige Diskussion, wer nun für Erhaltung und Wartung von Thermen zuständig ist, sollte bald beendet sein. Der Ministerrat hat Anfang November vereinbart, dass für die Reparatur der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung der Mieter.

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Auch zwei Höchstgerichtsurteile hatten keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht. War die Thermenregelung eher Anliegen der SPÖ, auch wenn sich der von der ÖVP nominierte Justizminister Wolfgang Brandstetter am Dienstag über die erreichte Rechtssicherheit freute, gilt eine weitere vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen und Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Davon profitieren laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn sie nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen wurden, der Allgemeinheit zugefallen.

„Politischer Kuhhandel“

Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) protestierte in einer Aussendung lautstark gegen den „politischen Kuhhandel“ im Wohnrecht. Der SPÖ warf der Verband indirekt politische Erpressung vor. Die ÖVP wiederum ließ sich nach Ansicht des ÖVI vom Koalitionspartner „in Geiselhaft“ nehmen. Denn die Korrektur bei der grundbücherlichen Eintragung von Eigentum sei „schon alleine aus rechtsstaatlichen Gründen zu korrigieren gewesen“. Insgesamt mutmaßte der ÖVI, dass es beiden Parteien in erster Linie um die „Optimierung von Wählerstimmen und nicht um sachgerechte Lösungen“ gehe, so ÖVI-Präsident Georg Flödl.

Auch der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sowie der Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII) lehnten die Änderung vehement ab, während die AK die Einigung als ersten Schritt, dem weitere folgen müssten, begrüßte.

Regierung hofft auf frischen Wind

Dass jetzt die Koalition doch eine Klarstellung schaffte, wertete Kanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat als gute Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts, die derzeit auf die parlamentarische Ebene verlagert sind.

Mitterlehner zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen weil von unterschiedlichen Interessenlagen geprägten Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte, als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte bereits vor der Regierungssitzung eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu schaffen, noch nicht erreicht habe.

AK: „Reförmchen“ reicht nicht

Die Arbeiterkammer (AK) hatte am Vortag die Regierung gedrängt, die Mietrechtsreform voranzutreiben. „Ein Mietrechtsreförmchen ist unzureichend“, teilte AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung mit. Zuvor hatte Justizminister Brandstetter gegenüber Ö1 eingeräumt, dass eine grundlegende Einigung nicht in Sicht sei - mehr dazu in oe1.ORF.at.

„Der Vorschlag zu den Erhaltungspflichten greift zu wenig weit“, kritisierte Kaske. Die AK will die Erhaltungspflicht der Vermieter auf die gesamte Wohnungsausstattung ausgedehnt wissen, für die der Mieter ja auch laufend seine Miete zahle. „Der Wahlkampfslogan von leistbaren Mieten war offensichtlich nur Schall und Rauch - eine Mietrechtsreform ist dringend angesagt - bitte rasch weitermachen“, forderte der AK-Präsident.

Die Wunschliste der AK

Auf der Wunschliste der AK stehen neben der Definition der Erhaltungspflichten vier weitere dringende Anliegen: Die Mieten für private Altbauwohnungen müssten klar begrenzt werden - mit dem Wiener Richtwert plus 20 Prozent (exklusive Betriebs- und Heizkosten). Die Versicherungskosten und die Grundsteuer dürften zudem nicht den Mietern als Betriebskosten aufgebürdet werden. Weiters müssten die Befristungen von Mietverhältnissen abgeschafft werden - mit Ausnahme von Eigenbedarf des Vermieters, seiner Kinder und Enkel. Auch von den Maklergebühren sollten die Mieter entbunden werden.

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