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Novelle sorgte für Millionenzuflüsse

Seit Oktober gelten strengere Regeln für Steuerhinterzieher. Die Straffreiheit bei Selbstanzeige ist weggefallen. Das soll der Finanz jährlich um die 30 Millionen Euro mehr bringen, hofft die Regierung. Noch mehr Geld wurde jedoch vor Inkrafttreten der Novelle ins Budget gespült - viele nützten offenbar die letzte Chance zur straffreien Selbstanzeige bis Ende September.

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Mit 7.782 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung von Jänner bis September gab es um 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, sagte das Finanzministerium Ende September zu Ö1. 150 Mio. Euro „Mehreinnahmen“ erwartet sich der Fiskus aus der Kombination von Straffreiheit bei Selbstanzeige bis zum Herbst und der neuen Regelung, die seit 1. Oktober gilt. Im Lauf der Jahre werden aber sinkende Zuflüsse aus der Regelung erwartet.

Kompromiss zwischen SPÖ und ÖVP

Bisher zahlte man bei Selbstanzeige nur die Steuerschuld plus Verzugszinsen. Nun gibt es, Selbstanzeige jeweils vorausgesetzt, bei einer Abgabenverkürzung bis zu 33.000 Euro einen Abgabenzuschlag von fünf Prozent, bis zu 100.000 Euro von 15 Prozent, bis zu 250.000 Euro von 20 Prozent und danach von 30 Prozent. Ohne Selbstanzeige droht wie bisher bei entdeckter Steuerhinterziehung ein Finanzstrafverfahren.

Die Festlegung der Prozentzahlen war ein Kompromiss zwischen den Regierungsparteien. Die SPÖ wollte geringere Abgabenzuschläge für „kleine Fische“ und dafür einen 50-Prozent-Aufschlag bei Steuerhinterziehung im Ausmaß von einer Million Euro und mehr. Die ÖVP hatte ihrerseits ursprünglich von bereits ausreichend strengen Regeln hierzulande gesprochen und willigte schließlich, wohl auch wegen der dadurch bedingten Mittelzuflüssse in das ÖVP-Finanzministerium, ein.

Prüfer stöberten 817 Mio. Steuerschulden auf

Die Strafzuschläge sind nur bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Finanzvergehen, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit - etwa Buchungsfehlern - fällig. Weiterhin erspart sich der erstmalige Selbstanzeiger ein Finanzstrafverfahren mit möglichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. „Wiederholungstäter“, die bisher nach mehrmaliger Selbstanzeige einen Strafzuschlag von 25 Prozent bezahlen mussten, müssen nun aber jedenfalls mit einem Strafverfahren rechnen.

Die Finanz in Österreich forderte laut zuletzt vorgelegten Zahlen heuer von Jänner bis Juni von Steuerhinterziehern, bei Glücksspiel- sowie Zollvergehen, Sozialbetrug und Großbetriebsprüfungen insgesamt 817 Mio. Euro an Steuerschulden nach. 96 Prozent dieser Steuerschulden, rund 785 Mio. Euro, konnten auch tatsächlich eingehoben werden. Diesen 817 Mio. Euro liegen ungefähr 45.300 Steueraufsichtsmaßnahmen vor allem der Finanzämter, aber auch von Steuerfahndung, Finanzpolizei und Großbetriebsprüfern zugrunde.

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