Entwurf für Sprachförderung an Länder übermittelt
Das Integrationsministerium hat den Ländern den Entwurf für die neue 15a-Vereinbarung zur sprachlichen Frühförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen übermittelt.
Darin ist vorgesehen, dass die Mittel des Bundes für die kommende dreijährige Periode von 2015/16 bis 2017/18 von fünf auf 20 Mio. Euro pro Kindergartenjahr vervierfacht werden. Die Länder müssen in gleicher Höhe mitfinanzieren.
Neben Sprachförderung auch Entwicklungsstandförderung
Mit den Ländern seien weitere Gespräche geplant, hieß es aus dem Büro von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) zur APA. Die Vereinbarung könne noch geändert werden, die Frist dafür betrage zwei Wochen.
Durch die Aufstockung des Budgets soll die sprachliche Frühförderung weiter intensiviert werden: So könne etwa mehr Personal eingestellt bzw. die Gruppen kleiner gehalten werden. Darüber hinaus könnten mehr Tests durchgeführt und neben der im Mittelpunkt stehenden Unterrichtssprache Deutsch die Kinder auch etwa im Bereich Motorik, sozialemotionale Entwicklung und Mehrsprachigkeit gefördert werden, heißt es im Entwurf.
Neu ist die Laufzeit der Vereinbarung: Statt des Kalenderjahres wird einheitlich das Kindergartenjahr (September bis August) herangezogen, für das erste Jahr 2015/16 gibt es daher eine Übergangsklausel. Sprachstandsfeststellungen sollen am Anfang und - nach der entsprechenden Förderung - am Ende des Kindergartenjahres durchgeführt werden.