Gerichtsgebühren für Minderjährige sollen fallen

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ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter verzichtet - trotz Spardrucks - auf jährlich rund 1,44 Mio. Euro Gerichtsgebühren. Für Minderjährige sollen künftig alle familienrechtlichen Verfahren gebührenfrei sein, in einigen sonstigen Pflegschafts- und Familienrechtsverfahren soll es Erleichterungen geben. Das sieht der soeben in Begutachtung gegangene Entwurf für die Gerichtsgebührennovelle vor.

Betroffenen bringt die Novelle, die Mitte 2015 in Kraft treten soll, Einsparungen von z. B. 420 Euro bei Unterstützung durch einen Besuchsmittler, 441 Euro bei Begleitung durch einen Kinderbeistand und 128 Euro pro Antrag bei der Klärung von Kontaktrechten. „Der Gang vor Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung genug“, so Brandstetter gegenüber der APA.

Gerichtsgebühren stark gestiegen

Neben Anträgen mit Bezug zu Minderjährigen soll künftig auch die Unterstützung durch Besuchsmittler (für fünf Monate) bzw. einen Kinderbeistand in Obsorge- bzw. Kontaktrechtsverfahren (für sechs Monate) künftig gratis sein. In länger dauernden Fällen sollen allerdings weiterhin Gebühren verlangt werden. Für Obsorgeverfahren und Familiengerichtshilfe muss schon jetzt nicht gezahlt werden.

Außerdem sieht Brandstetters Entwurf Erleichterungen für einvernehmliche Scheidungen von Bedürftigen und Vermögensverwaltung im Rahmen von Sachwalterschaften vor. Die Gerichtsgebühren sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Kassierte die Justiz 2010 708 Mio. Euro, waren es im Vorjahr 841 Mio. Euro, um 19 Prozent mehr. Mit diesen Einnahmen sind ca. 75 Prozent der Justizausgaben gedeckt.