Sonderregelung für Österreich
Die Europäische Union verschärft den Kampf gegen Steuerhinterziehung. Die EU-Finanzminister vereinbarten am Dienstag in Luxemburg, ab 2017 zwischen den nationalen Steuerbehörden umfassend Informationen über die Einkünfte von EU-Bürgern automatisch auszutauschen. Nur Österreich soll ein Jahr mehr Zeit bekommen.
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Spätestens ab 2018 müssen sich auch die heimischen Banken an der automatischen Weitergabe von Kontoinformationen beteiligen. Nach Angaben von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) müssen die Banken allerdings erst die technischen Voraussetzungen aufbauen. Wenn das jedoch schneller gehe, werde Österreich sich auch schon vor 2018 an dem System beteiligen.
Der Verschärfung gingen jahrelange Diskussionen im Kreis der EU-Staaten voraus, in denen die mit lukrativen Steuermodellen lockenden Länder Österreich und Luxemburg immer wieder aus Angst um ihr Geschäftsmodell ein Voranschreiten blockierten.
Erleichterung und Freude
„Wenn man die letzten Jahre in diesem Zusammenhang Revue passieren lässt“, sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble in Luxemburg, könne er ohne Übertreibung feststellen: „Das ist schon ein beachtlicher Erfolg, den wir erzielt haben.“ Der italienische Finanzminister Carlo Padoan bezeichnete den Beschluss als „Meilenstein“.
„Der heutige Beschluss ist eine steuerpolitische ‚Ode an die Freude‘ in meinen Ohren“, begrüßte auch der Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, die Einigung. „Mit der heutigen Entscheidung haben die EU-Finanzminister das Bankgeheimnis beendet, wie wir es kannten. Wenn Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten jetzt untereinander verbindlich Informationen austauschen, kommt endlich Licht ins Dunkel der Einkommen aus Zinsen, Dividenden.“
Alleingang Österreichs bedauert
„Das Bankgeheimnis ist tot, und der automatische Informationsaustausch wird in weitestgehender Form angewendet“, freute sich auch EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta über die Einigung. Er bedauerte zugleich, dass die EU mit 28 Staaten nicht eine einheitliche Haltung habe. Der erste Austausch mit September 2017 wäre der „Big Bang“ von 48 Staaten insgesamt gewesen. Es sei nicht nützlich, den Markt zu zersplittern und eine „verschobene Umsetzung“ anzunehmen. Semeta sah auch keine unüberwindbaren technischen Schwierigkeiten.
Bereits von 2016 an sollen Bankkunden nach den neuen Anforderungen identifiziert und ihre meldepflichtigen Daten erfasst werden, erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des deutschen Bankenverbandes, in Berlin. Er bezeichnete den Zeitplan der EU als „mehr als ehrgeizig“ und warnte, dass Übergangsregelungen notwendig werden könnten. „Die Richtung stimmt, auch wenn etwas mehr Zeit wünschenswert gewesen wäre, um Betroffene und die Öffentlichkeit mehr einzubeziehen - etwa mit Blick auf umsetzungstechnische Aspekte und datenschutzrechtliche Fragen“, so Kemmer.
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