„Wirtshausgerede“ nicht betroffen
Beim „Gipfel gegen Hass und Hetze“ hat ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter die schon angekündigte Verschärfung des Verhetzungsparagrafen bestätigt. Der Strafrahmen kann in schweren Fällen von zwei auf drei oder sogar fünf Jahre angehoben werden. Zudem kann er auch schon angewendet werden, wenn die Verhetzung nur vor zehn Personen geschieht. Bisher waren 150 nötig. Im Justizministerium räumt man aber ein, dass dabei sichergestellt werden muss, dass „Wirtshausgerede“ nicht betroffen sein wird.
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