Strasser-Prozess: Strafrechtler findet Urteil zu hart

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Klaus Schwaighofer, Strafrechtsprofessor an der Uni Innsbruck, findet das Urteil gegen den früheren EU-Parlamentarier Ernst Strasser „etwas überzogen“. Immerhin habe es fast nur Milderungsgründe gegeben - etwa den ordentlichen Lebenswandel, die Unbescholtenheit und dass niemand zu Schaden gekommen sei. Vor diesem Hintergrund seien die drei Jahre außerordentlich hoch, so Schwaighofer gestern in der ZIB2.

Unter regem öffentlichen Interesse entschied der Oberste Gerichtshof gestern endgültig in der Lobbyisten-Affäre um den ehemaligen ÖVP-Innenminister Strasser. Die Höchstrichter bestätigten im Berufungsverfahren den Schuldspruch und verurteilten Strasser zu drei Jahren unbedingter Haft. Die Strafe wurde damit ein weiteres Mal leicht abgeschwächt. Zuvor räumte Strasser in seinem Schlusswort „schwere Fehler“ ein und ersuchte um Freispruch.

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