Themenüberblick

Strasser muss ins Gefängnis

Der frühere ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Strasser ist im Jänner des Vorjahres in seiner Lobbyistenaffäre zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Verfahren wurde nach einer OGH-Entscheidung neu aufgerollt, Strasser zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Den Schlusspunkt des Verfahrens bildete das aktuelle Berufungsverfahren vor dem OGH, der am Montag drei Jahre Haft für Strasser festlegte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Der Bauernsohn aus Grieskirchen in Oberösterreich hatte sich als Machttechniker in der niederösterreichischen ÖVP nach oben gekämpft und war von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) quasi in die Bundesregierung delegiert worden, wo ihm 2000 in den hektischen ersten Tagen von Schwarz-Blau voller Demos die schwierige Aufgabe des Innenministers zukam.

Image als Macher

Strasser agierte - für viele überraschend - moderat, hob das Demonstrationsrecht hervor und punktete in der Öffentlichkeit. Ein Image als Macher sicherte er sich mit der lange für fast undenkbar gehaltenen Fusion von Polizei und Gendarmerie. Gegner im Apparat wurden unabhängig von prominenten Namen von ihren Posten entfernt. Schwarzfärbung sagten Kritiker, rot-weiß-rot sei seine Farbe, antwortete Strasser.

Ernst Strasser, Josef Pröll und Othmar Karas (alle ÖVP)

APA/Barbara Gindl

Strasser mit Ex-ÖVP-Chef Josef Pröll (l.) und EU-Parlamentsvize Othmar Karas (r.) bei einer Pressekonferenz am 8. Mai 2009

Stets umstritten war auch der Umgang des Ministers mit Flüchtlingen. Seine Linie gegenüber Asylwerbern war hart, mit den NGOs focht er erbitterte Kämpfe aus. Abgetreten war er dann 2004 aber freiwillig - da ihm der Weg als EU-Kommissar nach Brüssel von Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) verwehrt wurde, haute Strasser den Hut drauf und wechselte in die Privatwirtschaft.

Politisches Comeback 2009

Das Comeback in der Politik 2009 kam überraschend. Ex-ÖVP-Chef Josef Pröll wollte nicht den Routinier Othmar Karas als Nummer eins auf seiner Liste für die EU-Wahl sehen und er entsann sich Strassers, der gerne zusagte. Dass die ÖVP-Wähler Karas per Vorzugsstimmen zu ihrem Liebling kürten, scherte die Partei wenig. Strasser wurde Delegationsleiter.

Prozess wegen Bestechlichkeit

Besonders fiel der frühere Innenminister in Brüssel nicht auf, sehr wohl aber in Zusammenhang mit zwei Undercover-Journalisten der „Sunday Times“, die ihn als Lobbyisten zum Schein anwerben wollten. Strasser zeigte seine Bereitschaft, an der Gesetzwerdung in ihrem Sinne und das für eine kräftige Gage mitzuwirken. Das Verhandeln mit den bitischen Journalisten in einem Lokal wurde gefilmt. Als das Material an die Öffentlichkeit kam, war es mit der politischen Karriere Strassers vorbei.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft machte ihm wegen Bestechlichkeit den Prozess. Seine Verteidigungslinie beim ersten Prozess, wonach er die vermeintlichen Lobbyisten als Geheimagenten enttarnen habe wollen, fand vor Gericht keinen Glauben, wie Richter Georg Olschak dem studierten Juristen unzweideutig klar machte: „Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Version glauben wird.“ Der Prozess endete mit vier Jahren Haft für Strasser. Das Urteil wurde später jedoch wegen Verfahrensmängeln vom OGH aufgehoben.

Leicht abgeschwächtes Urteil

Beim zweiten Prozess relativierte Strasser seine Agentenaussage. Laut seinem Anwalt Thomas Kralik sei die Geschichte „etwas überspitzt formuliert“ gewesen, habe im Kern aber Strassers Befürchtungen getroffen. Dieser sei in einem „Spannungsverhältnis“ gestanden zwischen dem legitimen Wunsch, einen Kunden für seine Firma zu akquirieren, und seiner Vorsicht angesichts des ungeklärten Hintergrunds der vermeintlichen Lobbyisten. Auch diesmal fand Strasser beim Gericht keinen Glauben. Bei seiner Agentengeschichte habe es sich um eine „Schutzbehauptung“ gehandelt, so Richterin Helene Gnida. Sie verurteilte Strasser zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Der Berufungssenat (Vorsitz: Eckart Ratz) gab am Montag schließlich der Strafberufung Folge und senkte die vom Erstgericht verhängte Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt.

Link: