Strasser ersuchte um Freispruch
Unter regem öffentlichen Interesse hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Montag endgültig in der Lobbyisten-Affäre um den ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser entschieden. Die Höchstrichter bestätigten im Berufungsverfahren den Schuldspruch und verurteilten Strasser zu drei Jahren unbedingter Haft. Die Strafe wurde damit ein weiteres Mal leicht abgeschwächt. Zuvor räumte Strasser in seinem Schlusswort „schwere Fehler“ ein und ersuchte um Freispruch.
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