Kanadischer Chefverhandler wirbt für CETA
Der kanadische Chefverhandler für das Freihandelsabkommen seines Landes mit der EU (CETA), Steve Verheul, hat gestern in Wien für das Abkommen geworben. Es werde dadurch sicher keine Verschlechterung der Standards geben, beteuerte er. „Wir werden nicht versuchen, bestehende Standards oder Regulierungen zu verändern, auf keiner Seite“, sagte Verheul im Gespräch mit der APA.
Die EU-Standards seien sehr hoch, attestierte der Chefverhandler. „Wir werden sie akzeptieren, auch was gentechnisch veränderte Organismen betrifft, wo wir einen unterschiedlichen Ansatz haben. Aber wir akzeptieren die EU-Position, das nicht zu verändern“, sagte Verheul.
Die Investitionsschutzklauseln, die in Europa sehr umstritten sind, sind aus Sicht Kanadas selbstverständlicher Teil in allen Freihandelsabkommen. Aber auch in allen anderen Handelsabkommen, die die EU sonst noch verhandle, sei eine solche Klausel enthalten. „Warum soll Kanada schlechtergestellt sein“, argumentierte Verheul.
Verheul sieht keinen Widerstand Österreichs
Die EU-Mitgliedsstaaten insgesamt würden mehr als 1.400 bilaterale Investitionsschutzabkommen haben. Zudem sei mit CETA der Zugang zu solchen Investitionsschutzregeln gegenüber vorhergehenden Abkommen deutlich verbessert worden. Diese Klauseln sehen unter anderem zur Streitschlichtung nicht nationale Gerichte, sondern spezielle private internationale Schiedsgerichte vor.
Verheul hat auch nach einem heutigen Gespräch auf Beamtenebene im Kanzleramt keine Zweifel, dass auch Österreich dem Freihandelsabkommen inklusive der Investitionsschutzklauseln zustimmen wird. Die EU, der EU-Kommissionspräsident, der EU-Ratspräsident und jedes EU-Mitgliedsland haben das Abkommen unterstützt, inklusive Deutschland und Österreich. „Sie haben es bisher nicht abgelehnt“, so Verheul.
Bundeskanzleramt weiter gegen Schiedsgerichte
Das Bundeskanzleramt hält hingegen daran fest, „dass Verträge zwischen entwickelten Rechtsräumen eigentlich keine Schiedsgerichtsbarkeitsklauseln brauchen“. „Sowohl Kanada und die USA als auch die Europäische Union verfügen über hoch entwickelte Rechtssysteme. Sonderklagsrechte für Investoren sind daher in diesen Abkommen nicht notwendig“, so der Sprecher des Kanzlers.