Vier Ansuchen auf Fristverlängerung
Die Rechenschaftsberichte der Parteien für 2013 sind noch nicht komplett im Rechnungshof eingelangt. Von den Parlamentsparteien hätten SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie das BZÖ (bis zur Wahl 2013 im Nationalrat) um eine Fristverlängerung angesucht und diese auch genehmigt bekommen, sagte eine RH-Sprecherin auf APA-Anfrage. Fristende war eigentlich der 30. September 2014.
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Mit dem Parteiengesetz 2012 wurde die Rechenschaftspflicht der Parteien neu geordnet. Bisher war eine jährliche Veröffentlichung der Bilanz im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vorgeschrieben. Nach den neuen Regeln haben die Parteien umfangreiche Unterlagen an den Rechnungshof zu übermitteln, der diese prüft und dann auf seiner Website veröffentlicht.
Nur Grüne, NEOS und TS hielten Frist ein
Im Prüfverfahren gibt es auch die Möglichkeit für Rückfragen bzw. Stellungnahmen. Können Unklarheiten gar nicht ausgeräumt werden, ist eine Anrufung des Unabhängigen Parteientransparenzsenats im Bundeskanzleramt möglich.
Die Frist bis 30. September 2014 haben indes nur Grüne, NEOS sowie das Team Stronach (TS) eingehalten, teilte der Rechnungshof auf Anfrage mit. SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie das BZÖ, die KPÖ und die Liste Fritz haben um Verlängerung angesucht und nun bis 28. Oktober Zeit. Die bereits vorliegenden Rechenschaftsberichte wird der RH „so schnell wie möglich“ prüfen und dann online stellen, hieß es.
Auch Spenden- und Inseratenliste vorzulegen
Neben einer Aufschlüsselung von Ein- und Ausgaben müssen die Parteien unter anderem auch eine Spendenliste, eine Sponsoren- und eine Inseratenliste vorlegen. Sie müssen außerdem ihre Beteiligungsunternehmen bekanntgeben und einen Nachweis über die Verwendung der Parteienförderung liefern.
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