Gemeinden sollen verpflichtet werden
Eine automatische Verteilung der Asylwerber auf die Länder, straffere Verfahren und eventuell Quoten auch für Gemeinden sieht Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in ihrem neuen Konzept vor.
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Antragsteller sollen nicht mehr automatisch in ein Erstaufnahmezentrum kommen und dort wochenlang auf die Entscheidung über die Zulassung warten, sondern bei Zulassung gleich im Antragsbundesland bleiben. Die Ministerin erhofft sich eine „Lösung des derzeitigen Unterbringungsdilemmas“.
Ihr Ziel ist ein „solides Versorgungssystem mit klaren Verantwortlichkeiten“ und die „solidarische und gleichmäßige Verteilung“ der Asylwerber entsprechend dem in der Grundversorgungsvereinbarung (GVV) vorgesehenen Schlüssel - der derzeit nur von Wien und Niederösterreich hundertprozentig erfüllt oder gar übererfüllt wird. Die Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham sollen „spürbar und nachhaltig entlastet“ werden.
Raschere Erstentscheidung
Das will Mikl-Leitner damit ermöglichen, dass die Entscheidung über die Zulassung binnen weniger Stunden nach Antragstellung bzw. Aufgriff erfolgt - durch einen Journaldienst des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und ohne den Antragsteller dafür nach Traiskirchen oder Thalham zu bringen. Bisher sah das Gesetz eine Zulassungsentscheidung binnen drei Wochen vor, künftig sollen es maximal 48 Stunden sein.
Nur wenn der Antragsteller in Österreich nicht zum Verfahren zugelassen wird, soll er in eines der beiden Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham kommen. Sie sollen nach Mikl-Leitners Plänen nur noch für die Unterbringung während des Dublin-Verfahrens (zur Rückstellung in ein „sicheres Drittland“) zuständig sein.
„Verteilungsquartiere“ geplant
Antragsteller, die zum Verfahren zugelassen werden - und auch solche, bei denen die Entscheidung über die Zulassung länger als ein paar Stunden dauert - könnten in „Verteilungsquartieren“ untergebracht werden. Solche würde der Bund, wenn die Länder das wollen und für nötig halten, in den Bundesländern einrichten, mit Kapazitäten von 120 bis 200 Betten. Wenn nicht, müssten die Länder eine vorübergehende Unterbringung bis zur Verteilung auf die endgültigen Quartiere anders organisieren.
Schlüssel für Gemeinden
Dem großen Problem des „politischen Widerstands“ der Gemeinden gegen Asylwerberquartiere will Mikl-Leitner damit begegnen, dass die Gemeinden - etwa mittels Zusatzvereinbarung - in die Grundversorgungsvereinbarung (GVV) eingebunden werden. Es könnte „angedacht werden“, heißt es in ihrem Konzept, die Quoten auf die Gemeinden herunterzurechnen.
Nach heutigem Stand ergäbe sich ein Schlüssel von 266 Gemeindeeinwohnern zu einem Asylwerber - wobei „Gemeinden mit weniger als 150 Einwohnern außer Acht gelassen“ werden könnten. Gemeinden, die ihre Quote erfüllen, „sollen im Gegenzug die Sicherheit bekommen, dass keine weitere Errichtung eines Quartiers durch Bund oder Land erfolgt“. Umsetzen will Mikl-Leitner ihr neues Modell bis Sommer 2015. Nach der Präsentation vor den Landesflüchtlingsreferenten strebt sie - laut dem Konzept - einen Beschluss der Reform bei der Landeshauptleute-Konferenz am 18. November an.
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