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Verordnung ab Dezember in Kraft

Ab 13. Dezember sind Österreichs Gastronomen verpflichtet, bei ihren Speisen Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, auszuweisen - jedoch nicht wie von Gastronomieseite befürchtet in schriftlicher Form.

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„Mündliche Information über Inhaltsstoffe ist möglich“, so Helmut Hinterleitner, Spartenobmann der Wirtschaftskammer (WKO), bei einer Pressekonferenz Anfang Juli. Die Betroffenen müssen so weiterhin nachfragen, ob die für sie schädlichen glutenhaltigen Getreide oder Milchprodukte bei der Zubereitung verwendet wurden.

Die von der Gastrobranche befürchteten Speisekarten im Telefonbuchformat bleiben bei der österreichischen Lösung somit aus. Hinterleitner lobte bei der nationalen Umsetzung die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium. Bei der Umsetzung konnte man sich auf eine Übergangsfrist von einem Jahr einigen.

„Die meisten wissen, was sie essen können“

Restaurantgäste, die etwa an Glutenunverträglichkeit oder Lactoseintoleranz leiden, müssen auch dann weiterhin aktiv nach den für sie schädlichen Inhaltsstoffen fragen, wenn das Lokal ihrer Wahl die mündliche Form der Deklaration wählt. „Die meisten Allergiker wissen, was sie essen können“, argumentierte der Spartenobmann.

Die Möglichkeit zur Information durch geschultes Personal muss dabei entweder auf der Karte oder andernorts im Lokal gut sichtbar sein. Laut WKO wird die österreichische Verordnung mit den Umsetzungsrichtlinien in Kürze veröffentlicht. Es bleibt aber jedem Lokalbetreiber überlassen, die von der EU weitergehende, schriftliche Form der Ausweisung der 14 betroffenen Hauptallergene zu wählen.

Klage über „drakonische Strafen“

Die Übergangsphase von einem Jahr begründete Hinterleitner damit, dass die rund 55.000 Gastronomie- und 28.000 Hotelleriebetriebe Zeit für die Schulungen des Personals für die 2011 beschlossene EU-Verordnung benötigten. Kein Gastronom müsse daher fürchten, dass im kommenden Jahr der Lebensmittelinspektor vor der Tür steht, um die Schulungsnachweise zu kontrollieren.

Zufrieden ist man seitens der WKO aber noch nicht, denn die „drakonischen Strafhöhen bis 50.000 Euro“, die bei Übertretung drohen, seien „unzumutbar und würden jeden Betrieb in den Ruin treiben“. So würden die Pläne des Ministeriums vorsehen, denselben Strafrahmen zur Anwendung zu bringen, der bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsbestimmungen des EU-Lebensmittelrechts vorgesehen ist. Ein Verstoß gegen das Tabakgesetz mache hingegen nur 2.000 Euro aus.

„Auflagen sollen für alle gelten“

Die Informationspflicht soll auch im halbprivaten Bereich gelten - wenn etwa Vereine auf Kirtagen als Anbieter von Lebensmitteln antreten, oder bei Clubbings. „Wenn uns diese Auflagen schon überborden, dann sollen sie für alle gelten“, forderte Hinterleitner ein „Fair Play“ ein. Niemand würde verstehen, wenn die Bauernwurst nur am Verkaufsstand des Gastwirtes deklariert werden muss. Eine alternative Lösung, etwa auf der Speisekarte die Möglichkeit anzubieten, auf Wunsch ein Menü auch gluten- bzw. lactosefrei zuzubereiten, sieht die EU-Richtlinie nicht vor. Kein Wirt ist demnach dazu verpflichtet, solcherlei Speisen anzubieten.

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