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Viel Disziplin erforderlich

Wenn im vierten Jahr die Beiträge für die Sozialversicherung auf Basis des realen Einkommens berechnet werden, ist der erste Glanz der Selbstständigkeit meist mit einem Schlag verflogen. Dann kann es schnell passieren, dass das Einkommen der nächsten Jahre nur noch dazu aufgewendet wird, die Zahlungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu leisten.

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Den Webdesignern Patrick Kranzlmüller und Axel Swoboda ist vor rund zehn Jahren trotz Steuerberater genau das passiert: „Ich hab damals zwei Jahre nur gearbeitet, um mir die Zahlungen leisten zu können“, so Kranzlmüller. Zu diesem Zeitpunkt hört die Begünstigung der ersten Jahre auf, und die Beiträge für Kranken- und Pensionsversicherung werden auf Basis des realen Einkommens berechnet. Bei „schlechtem“ Timing kann das dazu führen, dass innerhalb eines Jahres Nachzahlungen für zwei Jahren sowie Vorauszahlungen an SVA und Finanzamt schlagend werden, sagt Waltraud Tomala von der Steuerberatungskanzlei SWT.

Unternehmerische Verantwortung

Ihnen habe das System damals niemand so genau erklärt, sagt Swoboda. „Wir haben die Unterlagen des Steuerberaters nicht verstanden, wir konnten damit gar nichts anfangen.“ Spätestens zu diesem Zeitpunkt sei ihnen dann klargeworden, dass sie sich selbst mehr Durchblick verschaffen müssen, erzählen die beiden gegenüber ORF.at. Weil die Suche nach einer geeigneten Software für ihre Bedürfnisse ergebnislos verlief, programmierten sie die Buchhaltungsplattform Bookamat, die in Buchhaltung Unerfahrenen einen Überblick über die eigenen Finanzen ermöglichen soll.

Alle Probleme könne die Plattform allerdings nicht lösen: Man müsse sich als Selbstständiger mit dem Thema Finanzen einfach auseinandersetzen, sagen beide unisono, man trage schließlich auch unternehmerische Verantwortung. „Der Steuerberater nimmt dir das nicht ab“, meint Kranzlmüller. Es gebe ein tiefes Missverständnis darüber, was auf einen Gründer alles zukommt, so Swoboda: „Eine coole Idee reicht nicht, man muss sich auch mit Buchhaltung beschäftigen. Dem entkommst du nicht.“ Ein gewisses Mindestmaß an Fertigkeiten als „notwendiges Übel“ sei erlernbar.

Falsche Erwartungen

Rund 30 Prozent der neuen Selbstständigen würden im vierten bis fünften Jahr wieder aufhören, bestätigt Steuerberaterin Tomala auf Basis der Erfahrung von Kollegen vor kurzem präsentierte Zahlen des Arbeitsmarktservice (AMS). Neben falschen Erwartungen an die Selbstständigkeit seien auch die Nachzahlungen einer der Gründe fürs Aufhören, sagt Tomala. Dass die Zahlungen in den ersten Jahren niedriger angesetzt seien, wirke auf den ersten Blick wie ein Entgegenkommen, verdränge die Problematik aber auch zu stark. Man brauche „schon Disziplin“, so Tomala, um die 60 Prozent des Einkommens wegzulegen, die abzuführen seien.

Tomala mahnt bei den Selbstständigen ebenfalls die Eigenverantwortung an: „Wenn ich mich selbstständig mache, sollten mich diese Dinge interessieren - oder ich brauche einen guten Berater.“ Als Beraterin sehe sie aber oft nicht, wie sich Firmen in den ersten beiden Jahren entwickeln, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt noch vieles selbst machen. Wenn es die ersten Probleme gebe, sei es oft schon zu spät. Dass die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Einkommensteuer nicht gleich hoch sind, sieht sie zudem als Bruch im System.

Andere Staffelung der Beiträge?

Kranzlmüller und Swoboda regen für einen besseren Finanzüberblick eine andere zeitliche Stafflung der Zahlungen an: Die Durchrechnungszeiträume seien zu lang, und mögliche Schwankungen würden sich erst Jahre später auswirken, wenn man damit nicht mehr rechne. Im aktuellen System seien einige gar nicht daran interessiert, mehr zu verdienen, um so Schwankungen beim Einkommen und damit mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Handlungsbedarf sehen die beiden auch bei formalen Dingen: 90 Prozent der Punkte auf dem Einkommensteuerformular seien für EPUs unbrauchbar und würden das Ausfüllen entsprechend verkomplizieren.

Monatliche Zahlungen, deren Höhe einfacher hinauf- und hinuntergesetzt werden kann, kann sich auch die SVA vorstellen, so Thomas Neumann von der SVA, das Gesetz sehe das derzeit aber nicht vor. Zwar kann schon jetzt auf freiwilliger Basis bei guten Geschäften und entsprechend zu erwartenden höheren Beiträgen im Vorfeld mehr an die SVA überwiesen werden, das könne derzeit aber nicht als Beitragsgrundlage abgerechnet werden. Welche Änderungen bei der nächsten Novelle, die für Herbst erwartet wird, umgesetzt werden könnten, konnte Neumann nicht sagen. Die SVA forderte zuletzt unter anderem eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage auf 500 Euro und damit eine Angleichung an Unselbstständige.

SVA an bestimmte Grundlagen gebunden

Neben den gesetzlichen Vorgaben ist die SVA für die endgültige Berechnung der Abgaben außerdem an gewisse Rahmenbedingungen gebunden: So können die SVA-Beiträge erst auf Basis der Steuererklärung berechnet werden, für die es wiederum eigene Fristenläufe gibt, wodurch auch der aktuell zeitliche Abstand erklärbar ist. Zudem seien die gesetzlichen Vorgaben für die SVA auch immer wieder ein Kompromiss, wie etwa bei den Beiträgen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung: Diese seien sehr hoch, gibt Neumann entsprechender Kritik recht, umfassen sie doch den Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag der Unselbstständigen. Im Gegenzug konnte durchgesetzt werden, dass Ansprüche aus früheren Angestelltenverhältnissen beitragsfrei mitgenommen werden können. Das betreffe rund 90 Prozent aller Selbstständigen.

Kein Erfolg ohne passendes Geschäftsmodell

Realität sei, dass die wenigsten bei einem Gewinn Geld für die diversen Zahlungen weglegen würden, so Peter Voithofer von der KMU Forschung Austria. Die Berechnungen der abzuführenden Beträge sollten ohnedies laufend gemacht werden, spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung sei dann klar, was abzuführen sei. Niemand könne sich von der hohen Abgabenquote wirklich überrascht zeigen, sagt Voithofer weiter, denn diese habe sich nicht von gestern auf heute entwickelt.

Voithofer ist auch überzeugt, dass bereits viele Maßnahmen für Selbstständige gesetzt werden, generell bemühe man sich, Österreich unternehmerfreundlicher zu gestalten. Im langfristigen Bereich würden sich auch mehr Personen selbstständig machen, so Voitshofer weiter, in immer mehr Berufen und unterschiedlichen Bereichen. Für einen nachhaltigen Erfolg müsste es aber auch ein „marktfähiges Konzept geben, das die Kunden in Anspruch nehmen“.

Selbstständigkeit „zahlt sich aus“

Die Frage, ob sie sich mit dem Wissensstand von heute wieder selbstständig machen würden, beantworten Kranzlmüller und Swoboda mit einem Ja, allerdings mit Abstrichen. Es habe in den letzten Jahren nicht viele Verbesserungen für Selbstständige gegeben, zudem habe man es als Angestellter meist gemütlicher und den Kopf frei von Belastungen. Dafür sei man als Selbstständiger mit seiner Arbeit stärker emotional verbunden. Er empfehle dennoch jedem durchzuhalten, es „zahlt sich aus“, so Kranzlmüller. Swoboda: „Ich bin jetzt 14 Jahre selbstständig - und es ist okay.“

Nadja Igler, ORF.at

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