Dank an Ärzte
Mehr als acht Monate nach seinem verheerenden Skiunfall in den französischen Alpen befindet sich Formel-1-Star Michael Schumacher offenbar auf dem Weg der Besserung. Sein Management gab am Dienstag bekannt, dass Schumacher die Rehaklinik in Lausanne in der Schweiz verlassen hat.
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Die Rehabilitation werde „von nun an von zu Hause aus fortgeführt“, teilte sein Management am Dienstag mit. Schumacher lebt seit Jahren mit seiner Familie in Gland am Genfer See. „Er hat in den vergangenen Wochen und Monaten der Schwere seiner Verletzung entsprechend Fortschritte gemacht, aber es liegt weiterhin ein langer und harter Weg vor ihm.“
Schumacher war Ende Dezember beim Skifahren in den französischen Alpen schwer gestürzt und hatte sich lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er lag wochenlang im Koma. Nach seiner Behandlung in der Uniklinik im französischen Grenoble und nach dem Erwachen aus dem Koma wurde er zur Reha in eine Klinik in Lausanne verlegt.
Neuer Appell für Schutz der Privatsphäre
Schumachers Management bedankte sich am Dienstag „beim gesamten Team“ der Klinik in Lausanne für die „intensive und kompetente Arbeit“. Schumachers Schicksal hatte weltweit Anteilnahme und ein gewaltiges Medieninteresse ausgelöst. Immer wieder wurde über die Entwicklung des Gesundheitszustands des 45-Jährigen spekuliert. Sein Management appellierte am Dienstag erneut, „die Privatsphäre der Familie Schumacher zu respektieren und auch von Spekulationen über Michaels Gesundheitszustand abzusehen“.
Schumachers Familie hatte von Anfang an um eine Rehabilitation abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit gekämpft und Medien sowie Fans immer wieder um Zurückhaltung gebeten. Das große öffentliche Interesse und die strikte Vorgehensweise des Managements hatten bereits rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge.
Ehefrau scheitert mit Klage gegen deutsche Medien
Schumachers Frau Corinna scheiterte Ende August mit einer Klage gegen die Zeitung „taz“ und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Sie wollte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte das jedoch ab, mit einer interessanten Begründung.
Es argumentierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch - auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen - sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Die „taz“ und das ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten kritisch hinterfragt und mit den Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vor dem Krankenhaus verdeutlicht. „Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. „Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht.“
Mutmaßlicher Dieb von Krankenakte tot
Für großes Aufsehen hatte außerdem der Diebstahl der Krankenakte von Schumacher gesorgt. Offenbar entwendete oder kopierte ein hochrangiger Mitarbeiter eines Helikopterunternehmens, das für den Transport Schumachers vom Spital in Grenoble nach Lausanne vorgesehen war, dessen Krankenakte und verkaufte Teile davon an Medien. Der Mann wurde verhaftet und kurz darauf Anfang August in einem Polizeigefängnis in Zürich erhängt aufgefunden.
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