„3“ erhöht Preise für 18 Prozent der Kunden

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Der Handynetzbetreiber „3“ erhöht für 18 Prozent der Kunden die Preise - im Schnitt um zwei bis drei Euro pro Monat. Als Grund werden höhere Kosten angegeben, unter anderem für die Frequenzersteigerung im Herbst des Vorjahres, für den Netzausbau - und weil von Gerichten die gesonderte Verrechnung von Papierrechnungen und Zahlscheingebühren untersagt wurde.

Vorbeugend für mögliche Festplattenabgabe

Und auch eine „möglicherweise geplante Festplattenabgabe auf Smartphone“ wurde heute in einer Aussendung als Grund für die Preiserhöhung genannt. Wirksam wird die Änderung ab 20. Oktober, Kunden haben aufgrund der einseitigen Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht.

Servicepauschale für alle

Auf Nachfrage teilte „3“ mit, dass künftig auch jene Kunden eine „Servicepauschale“ zahlen müssen, die bisher davon verschont waren. Außerdem behält sich „3“ das Recht vor, die Grundgebühr jährlich an den Verbraucherpreisindex anzupassen - falls das nicht ohnehin schon jetzt der Fall ist.

Erst vor wenigen Wochen hatte „3“ mit einer Vertragsänderung für viel Ärger in Sozialen Netzwerken gesorgt. Der SixBack-Tarif wurde eingestellt, obwohl er in einer Presseaussendung damit beworben worden war, „ein Leben lang“ zu gelten.

RTR: Handys können bei Kündigung mitgenommen werden

Mobilfunkkunden, die aufgrund einer Vertragsänderung das Sonderkündigungsrecht nützen, können ihr durch Vertragsabschluss günstig erworbenes Handy ohne Mehrkosten behalten. „Auch bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer erwachsen dem Teilnehmer in diesem Fall keine Kosten, und Endgeräte können kostenlos mitgenommen werden“, so die Regulierungsbehörde RTR auf APA-Anfrage.

Dass die Netzbetreiber einseitig die Vertragsbedingungen ändern können, ist durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt. „Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen“, hieß es von der Behörde.