Themenüberblick

Bei Reformgruppe kein Thema

Der umstrittene Paragraf im Strafrecht über den Landfriedensbruch ist in der Reformgruppe zum Strafrecht kein Thema. Das sagte Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, am Donnerstag zur APA. Er verwies aber darauf, dass der Paragraf im Herbst wohl Thema werden dürfte: „Nach Vorliegen des Berichts wird ohnedies eine breite politische Diskussion stattfinden“, so Pilnacek.

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Der Paragraf (§274 StGB) sei „aus Zeitgründen“ in der Reformgruppe, die bis Herbst ihre Ergebnisse vorlegen wird, bisher nicht konkret besprochen worden - und wird auch nicht mehr angesprochen, wie der Sektionschef sagte, der in der Expertengruppe als Leiter fungiert. Er verwies darauf, dass es seitens der Oppositionsparteien, aber auch der SPÖ bereits „entsprechende Initiativen im Nationalrat“ gebe, daher werde im Herbst „sicher eine Diskussion stattfinden“.

Minister will sich nicht einmischen

Ein Sprecher des Justizressorts betonte gegenüber der APA, dass sich die Ressortführung in die Arbeit der Expertengruppe keinesfalls einmischen werde, diese arbeite „ohne Zuruf“ von Justizminister Wolfgang Brandstetter. Man werde sicher nicht einzelne Reformen angehen, bevor der Bericht der Gruppe vorliege, sagte der Ministersprecher.

Auch er betonte, dass es im Rahmen der gesamten Strafrechtsreform auch eine Diskussion über den umstrittenen Paragrafen geben werde. Die Strafrechtsreform soll bis 2015 beschlossen werden, geplant ist unter anderem, das seit langem kritisierte Ungleichgewicht von Strafen für Delikte gegen Leib und Leben gegenüber Vermögensdelikten zu verringern.

80 Verurteilungen seit 1980

Im Strafgesetzbuch beschreibt der Paragraf 274 den Tatbestand als wissentliches Teilnehmen an einer „Zusammenrottung“, die auf Mord, Totschlag, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung abzielt. Das Strafmaß ist mit zwei bzw. drei Jahren bemessen, je nachdem, ob „führend“ an der „Zusammenrottung“ teilgenommen wurde.

Seit 1980 ist es in Österreich zu insgesamt 80 Verurteilungen wegen „Landfriedensbruchs“ gekommen. Das geht aus einer Statistik des Justizressorts hervor. Während es in den meisten Jahren zu nur einer bzw. auch über mehrere Jahre (1982 bis 1989) hinweg zu gar keiner Verurteilung wegen dieses Deliktes gekommen war, gab es in einzelnen Jahren zahlreiche Verurteilungen. So zählt die Statistik des Justizressorts für 2008 23 solcher Verurteilungen, im Jahr 2012 kam es zu 32 Verurteilungen nach §274 StGB.

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