Große Bedenken bei Schuldenschnitt
Der Europäische Verband Öffentlicher Banken (EAPB) äußert in einem Schreiben an Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) erhebliche Bedenken bezüglich des geplanten Hypo-Sondergesetzes. Dieses stelle nicht nur die Rechtstaatlichkeit in Österreich infrage, sondern auch die Glaubwürdigkeit der auf europäischer Ebene beschlossenen Regelwerke. Es müsse von Enteignung ausgegangen werden.
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Der Verband, dem laut eigenen Angaben direkt und indirekt über 90 Finanzinstitute angehören und der dementsprechend einen Marktanteil von rund 15 Prozent repräsentiert, fordert von Spindelegger, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überdenken. Aus Österreich zählen nur die Erste Bank und der Hypo-Verband zu den Mitgliedern. Der Verband wurde im Mai 2000 gegründet, von 2001 bis 2005 war Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer Präsident.
Falsche Schritte geplant?
Wie der Verband in seinem der APA vorliegenden Schreiben an den Finanzminister ausführt, widerspricht der Gesetzesentwurf der EU-Richtlinie 2001/24/EC über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, auf die sich die Republik Österreich in ihrer Begründung beruft. Die in der Richtlinie genannten Sanierungsmaßnahmen würden sich nämlich nur auf Maßnahmen beziehen, „mit denen die finanzielle Lage eines Kreditinstituts gesichert oder wiederhergestellt werden soll“.
Knackpunkt Gläubigerbeteiligung
Laut dem Hypo-Sondergesetz solle aber die Hypo gerade nicht als Kreditinstitut saniert, sondern in eine Abwicklungseinheit umgewandelt werden. Im Falle einer Abwicklung sei laut Richtlinie eine Gläubigerbeteiligung „gerade nicht erlaubt“. Im Falle einer Gläubigerbeteiligung verlange die Richtlinie zudem eine Gleichbehandlung alle Gläubiger, betont EAPB-Generalsekretär Marcel Roy.
Der Gesetzesentwurf zum Hypo-Sondergesetz kann sich nach Meinung des Verbandes auch nicht auf die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie der EU (RL 2014/59/EU) und die darin vorgesehenen Instrumente des Bail-in - also der Mitbeteiligung - stützen. Einerseits beziehe sich die Richtlinie auf alle Kreditinstitute und ein Einzelfallgesetz sei nicht zulässig, andererseits könnten Bail-in-Instrumente nicht auf garantierte Forderungen angewendet werden.
Zudem dienten diese Instrumente in erster Linie der Finanzmarktstabilisierung und nicht der Fortführung eines systemisch wichtigen Kreditinstitutes. Da die Hypo in eine Abwicklungseinheit umgewandelt werden soll, sollen durch die Maßnahmen des Sondergesetzes lediglich die Kosten des Abbaus für den öffentlichen Haushalt verringert werden. „Das ist jedoch keine Bail-in-Maßnahme im Sinne der neuen Richtlinie“, betont der Bankenverband.
IWF ähnlich skeptisch
Harsche Kritik hatte davor auch der Internationale Währungsfonds (IWF) geäußert. Österreich solle den Schuldenschnitt bei landesgarantierten Papieren der Hypo Alpe-Adria noch einmal „überdenken“, so der IWF, der vor allem einen Vertrauensverlust fürchtet.
In seinem aktuellen Länderbericht warnt der IWF vor dem von der Regierung geplanten „Haircut“ auf landesgarantierte Anleihen über 890 Mio. Euro. Obwohl als „isolierter“ Fall angelegt und ungeachtet der ab 2016 geplanten EU-weiten Bankenabwicklungsregeln, könnten damit künftig auch andere öffentliche (Landes-)Garantien infrage gestellt werden, fürchtet IWF-Experte Bas Bakker.
Bakker sprach bei einer Pressekonferenz mit dem Gouverneur der Oesterreichischen Notenbank (OeNB), Ewald Nowotny, in Wien von Vertrauensrisiken. Investoren vertrauten bei öffentlichen Garantien, die bisher als sehr sicher galten, dass sie auch bestehen bleiben. Dass das Vertrauen in Landeshaftungen leiden könnte, zählte auch Nowotny zu den „ökonomischen Risiken“ eines Hypo-Schuldenschnitts. Darauf habe auch die OeNB hingewiesen.
Kritik aus vielen Richtungen
Seit Tagen hagelt es Kritik an dem Gesetz aus verschiedenen Richtungen. Bayern drohte Österreich am Wochenende auch mit einer Klage. „Wir lassen uns das nicht gefallen, wir prüfen alle Optionen“, sagte Finanzminister Markus Söder (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe). Dazu gehöre auch eine mögliche Sammelklage der BayernLB zusammen mit anderen Gläubigern der Hypo.
Die heimische Opposition greift das Sondergesetz seit Wochen an, zuletzt äußerte sich aber auch die frühere Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) kritisch: Fekter sagte vergangene Woche, der Eingriff durch das Gesetz in rechtsstaatliche Prinzipien sei „schon heavy“, und sie habe „Mordsbauchweh“ dabei. Sie hätte eine „Insolvenz“ der Hypo bevorzugt, sagte sie in der ORF-Sendung „Stöckl“.
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