Prozess wegen NSA-Spionage
Das irische Höchstgericht in Dublin hat eine Entscheidung über die Beschwerde des Österreichers Max Schrems wegen der Zusammenarbeit von Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA vertagt. Das Gericht empfahl in einer Entscheidung Mitte Juni, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Schrems will den Fall nun dort einbringen.
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Die von dem jungen Juristen gegründete Gruppe „Europe v Facebook“ geht seit längerer Zeit in Irland rechtlich gegen den US-Internetkonzern vor, da dieser dort seinen europäischen Firmensitz hat. Zuletzt legte Schrems im Vorjahr Beschwerde gegen die irische Datenschutzbehörde ein, da diese die Vorwürfe des österreichischen Juristen nicht prüfen wollte.
Schrems zeigte sich über die irische Entscheidung erfreut. „Wir waren nicht auf einen direkten Verweis an den EuGH vorbereitet, aber das ist das beste Ergebnis, das wir uns hätten wünschen können. Wir werden nun das Urteil im Detail studieren und so bald als möglich den nächsten Schritt machen.“
Irland sieht sich nicht zuständig
Die Facebook-Kritiker werfen dem Sozialen Netzwerk vor, die Daten von Millionen seiner europäischen Nutzer an die USA zu übermitteln. Personenbezogene Daten dürfen aber nur in ein anderes Land weitergegeben werden, wenn dort angemessener Datenschutz gewährleistet wird. Das sieht die „Safe Harbour“-Vereinbarung aus dem Jahr 2000 zwischen der EU und den USA vor. Dieses Prinzip sahen die Studenten nach den Enthüllungen über die Spionage der NSA infrage gestellt. Die irische Behörde entschied aber, nicht für die Prüfung von EU-Verträgen zuständig zu sein.
Facebook und andere betroffene Unternehmen erklären, sie gäben Nutzerdaten nur auf spezielle Anfragen und keinesfalls massenhaft direkt an US-Behörden weiter. In Enthüllungen des Aufdeckers Edward Snowden über das NSA-Programm „Prism“ heißt es jedoch, der Geheimdienst habe weitreichenden Zugriff auf die Server von Internetdiensten wie Facebook.
Für EU-Kommission „positiver Schritt“
Den Verweis an den EuGH sieht Justizkommissarin Vivian Reding als „positiven Schritt“. Sie verfolge die Datenschutzverfahren von Schrems mit großer Spannung. Reding drängt seit längerem auf eine Reform des EU-Datenschutzrechts. Bisher müssen Bürger, die eine Beschwerde gegen eine Firma wegen der Verletzung ihrer Privatsphäre haben, diese an deren EU-Standort einbringen - im Fall von Facebook musste Schrems dafür nach Irland.
Die Justizkommissarin legte den Staaten einen Entwurf für eine Grundverordnung vor, laut der künftig auch eine Beschwerde im Heimatland möglich ist. Der Entwurf wird wegen großer Differenzen unter den EU-Staaten noch immer von den Ministern diskutiert und soll bis 2015 beschlossen werden.
Reding will auch bei der „Safe Harbour“-Regel nachbessern. Zwölf von 13 Verbesserungsvorschlägen der EU-Kommissarin hätten die USA bereits umgesetzt. Der offene Punkt: Die USA erlauben es den Behörden, aus Gründen der nationalen Sicherheit nach Daten über Personen zu greifen. In dieser Frage habe es von US-Seite bisher keine Garantien gegeben, diese Möglichkeit nur beschränkt auf einzelne Fälle zu nutzen, so Reding.
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