„Eingriff in Grundrechte“
Die umstrittene Vorratsdatenpeicherung (VDS) in Österreich ist verfassungswidrig. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in seinem mündlichen Urteil erklärte, stellen die heimischen Bestimmungen einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“ dar. Sie widersprechen dem Recht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben. Die Bestimmungen sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben, eine Frist zur Reparatur wurde nicht gewährt. Die heimische Regierung hatte die Vorratsdatenspeicherung zuvor eindringlich verteidigt.
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