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1.664 Fälle allein im letzten Jahr

Seit vielen Jahren hat sich Japan internationalem Druck ausgesetzt gesehen, seine Gesetze gegen Kinderpornografie mit denen in anderen entwickelten Ländern in Einklang zu bringen. Am Mittwoch wurde nach jahrelangen Versprechungen ein Verbot des Besitzes von Kinderpornografie auf den Weg gebracht. Grund zur Kritik an Japan gibt es aber weiterhin reichlich.

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Nach dem japanischen Unterhaus beschloss am Mittwoch auch das Oberhaus des Parlaments ein Gesetz, wonach Personen, die Pornovideos und Fotos realer Kinder zur „Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse“ besitzen, mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis zu einer Million Yen (ca. 7.200 Euro) Geldbuße bestraft werden. Japan gilt neben den USA und Russland als einer der größten Märkte für sexuelle Darstellungen von Kindern.

Absichtliches „Geschenk“ an Täter?

Zwar verbot Japan 1999 die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie. Die fernöstliche Wirtschaftsmacht war aber auch danach weiterhin das einzige Mitglied der G-7-Gruppe der wichtigen Industrieländer, wo der Besitz von Kinderpornografie bis jetzt erlaubt war. Tätern wird auch reichlich Zeit gegeben, sich an die neuen Verhältnisse zu gewöhnen: Wer Kinderpornos besitzt, hat laut dem Gesetz ein Jahr Zeit, um sich davon zu trennen.

Aus juristischer Sicht ist vor allem die Aufnahme des Vorsatzes in die Strafrechtsbestimmung höchst problematisch. Ein Schuldspruch kann damit auch künftig nicht nur wegen des Besitzes von Kinderpornos erfolgen - die Ankläger werden nachweisen müssen, dass genau jene „Befriedigung sexueller Bedürfnisse“ die Absicht dahinter war. Man darf davon ausgehen, dass die japanischen Gerichte in den kommenden Jahren viele Geschichten über „anatomisches Interesse“ an nackten Kindern oder dergleichen mehr zu hören bekommen werden.

Porno-Mangas ausgenommen

Kritiker bezweifeln jedoch, dass das neue Gesetz in Japan die Haltung im Land zur allgegenwärtigen Sexualisierung von Kindern wesentlich ändern wird. Anzügliche Darstellungen von Mädchen und Buben sind in der drittgrößten Wirtschaftsnation der Welt nicht schwer zu finden. In den Bahnen der Hauptstadt Tokio sind immer wieder Männer zu sehen, die in Mangas mit spärlich bekleideten Schulmädchen blättern. Auch brutalste kinderpornografische Darstellungen in Comicform bleiben weiterhin erlaubt.

1.644 Fälle von Kinderpornografie deckte die Polizei des Landes im vergangenen Jahr auf - ein Anstieg um das Zehnfache seit 2000, wie die japanische Nachrichtenagentur Kyodo meldete. Dass pornografische Mangas damit nichts zu tun haben, lässt sich ebenfalls durch die Statistik widerlegen. Ihr Aufstieg begann erst mit dem Verbot des Handels herkömmlicher Kinderpornografie. Wohl nicht zufällig wurden damals zugleich die für Mangas damals noch gültigen Zensurvorschriften gelockert.

Verweise auf schockierenden Mordfall

Einzelfälle können als weitere schockierende Anhaltspunkte herhalten: Nicht umsonst wurde im Zuge der jetzigen Gesetzesdebatte auf den Fall von Tatsuya Ichihashi verwiesen. Der 32-Jährige wurde vor drei Jahren wegen der Vergewaltigung und des Mordes an der 22-jährigen Britin Lindsay Hawker schuldig gesprochen, deren Leiche er in einer mit Sand gefüllten Badewanne vor seiner Wohnung in Tokio aufbewahrt hatte. In seiner Wohnung fanden die Ermittler damals Hunderte pornografische Mangas.

Ichihashi erklärte im Prozess, er habe über die Jahre den Drang verspürt, die Gewaltfantasien aus seinen pornografischen Mangas in der Realität umzusetzen. Er war bereits vor dem brutalen und geplanten Verbrechen mehrmals auffällig geworden, es gab jedoch keine Vorschriften, um seiner habhaft zu werden. In Deutschland drohen beim Besitz kinderpornografischen Materials Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, in Österreich immerhin noch sechs Monate.

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