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Am Mittwoch grünes Licht erwartet

Ein Sondergesetz zur staatlichen Pleitebank Hypo Alpe Adria soll am Mittwoch durch den Ministerrat, damit es noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Hohen Haus beschlossen werden kann. Bis zuletzt dürfte unter Hochdruck am Gesetz gearbeitet werden. Am Freitag zeigten sich die Regierungsparteien jedenfalls noch schweigsam, wie ihr gesetzliches Vorhaben konkret ausschauen wird.

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Einerseits geht es darum, und daran wird im Finanzministerium gearbeitet, wie die Hypo-Abbaueinheit, also die Hypo-Bad-Bank ohne Banklizenz, genau ausschauen wird. Andererseits sollen bekanntlich auch Hypo-Nachranggläubiger mit zur Kassa gebeten werden: Und daran arbeiten auch Fachleute des Justizministeriums intensiv mit, zumal es sich bei den betreffenden Bonds um landesgarantierte Papiere handelt.

Den dritten, von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) eigentlich angestrebten Punkt bildet eine Beteiligung Kärntens an den Kosten der Hypo Alpe Adria über den Zukunftsfonds des südlichsten Bundeslandes, der aus dem seinerzeitigen Hypo-Verkauf an die BayernLB gefüllt ist. Da hofft Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), dass das vom Tisch ist. „So deute ich jedenfalls die Aussagen des Bundeskanzlers (Werner Faymann, Anm.) und von Minister (Josef, Anm.) Ostermayer, die gesagt haben, das wäre vom Tisch“, zitiert Kaiser seine beiden Parteikollegen aus der Bundesregierung schließlich im aktuellen „Format“. Zuletzt wurde nicht ausgeschlossen, dass sich wegen der umfangreichen technischen Vorbereitungen die Umwandlung der Hypo in eine Bad Bank über den September hinaus verzögern könnte.

Bad Bank beim Finanzministerium parken?

Die Staatsholding ÖIAG schlug hier zuletzt vor, die Abbaueinheit der Hypo Alpe Adria in einer „Zwischenholding unter dem Finanzministerium“ anzusiedeln und nicht in der ÖIAG oder der ÖIAG-Bankentochter FIMBAG. Das würde „den größten Mehrwert für die zukünftige Abbaueinheit bei gleichzeitig geringstem Risiko schaffen“, heißt es in einer ÖIAG-Aussendung vom Freitag.

ÖIAG-Vorstand Rudolf Kemler nennt als wichtigstes Ziel den „Ausschluss jeglicher Infizierungsgefahr für die ÖIAG sowie alle derzeitigen und zukünftigen Beteiligungsunternehmen - und zwar ohne Restrisiko und über den gesamten Abbauzeitraum hinweg“. Deshalb schlage die ÖIAG vor, die Abbauholding „mit einer klar definierten Schnittstelle zum BMF“ einzubringen. Die ÖIAG könnte ihr Know-how in Form eines Managementvertrags einbringen. Die Abbaueinheit soll keine Banklizenz mehr haben.

Eine von der ÖIAG organisierte internationale Expertengruppe habe dafür ein „umfangreiches Umsetzungskonzept übermittelt“, die Entscheidung liege aber bei der Bundesregierung. Nächster Schritt ist der Beschluss eines Sondergesetzes, um einen rechtlichen Rahmen für die weitere Vorgehensweise zu schaffen.

Verfassungsrechtler äußert Bedenken

Bedenken an den Plänen, auch Gläubiger zur Kassa bitten zu wollen, äußerte unterdessen der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Die in Rede stehenden Papiere (900 Mio. Euro) sind mit einer Haftung des Landes Kärnten versehen. Mit dieser Garantie wurden sie einst praktisch risikolos, obwohl nachrangige Anleihen eigentlich das Gegenteil sind: Sie werden im Insolvenzfall nachrangig behandelt.

Er wisse nicht, wie das funktionieren solle, sagt Mayer laut „Oberösterreichischen Nachrichten“. „Mit welchem Rechtstitel nehme ich jemandem Geld weg, obwohl er nichts Unrechtes getan hat?“ Die Investoren hätten sich innerhalb der geltenden Gesetze eben einen Vorteil verschafft. Mayer rechnet jedenfalls mit Klagen von Gläubigern, sollten diese Pläne umgesetzt werden, und bescheinigte auch dem anvisierten Sondergesetz nur eine kurze Lebensdauer: „So ein Sondergesetz hält höchstens zwei Jahre.“

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