Formular für Anträge freigeschaltet
Zwei Wochen nach dem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs beginnt der Internetriese Google mit der Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“. Google stellte am Freitag ein Formular online, mit dem in begründeten Fällen die Entfernung von Suchergebnissen beantragt werden kann. Der Konzern kündigte an, jede Anfrage individuell zu prüfen und hat dafür einen eigenen Beraterausschuss eingerichtet. Aus dem Netz verschwinden werden beanstandete Inhalte dadurch freilich nicht - lediglich die Suchmaschine listet sie nach erfolgreichem Einspruch nicht mehr auf.
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