Überraschendes EuGH-Urteil
Während vor allem Firmen alles tun, um im Internet gefunden zu werden, wollen Privatpersonen ihre alten Spuren bei Google oft lieber gelöscht sehen - und können das auch einfordern, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Brüssel entschied. Suchmaschinen können laut Urteil verpflichtet werden, Links zu persönlichen Daten aus der Ergebnisliste zu löschen - in bestimmten Fällen. Das Urteil kommt überraschend, hatte doch zuvor ein Gutachter dem EuGH eine gegenteilige Entscheidung empfohlen.
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