Energiekonzerne gehen auf die Barrikaden
Im Streit über die Brennelementesteuer droht der deutschen Regierung eine Milliardenzahlung an die Betreiber von Kernkraftwerken. Das Finanzgericht Hamburg gab den Eilanträgen von AKW-Betreibern im April statt. Der Energiekonzern E.on fordert wegen der vorläufigen Abschaltung der Atomkraftwerke Unterweser und Isar 1 zudem rund 250 Millionen Euro.
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Die zuständigen Hauptzollämter seien „vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten“, so das Gericht. Der vierte Senat des Gerichts halte das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig, hieß es zur Begründung. Der Senat habe aber die Möglichkeit einer Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Auch stehen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus.
Konzerne sehen Verstoß gegen EU-Recht
Das Finanzgericht Hamburg hatte die Frage, ob die Steuer überhaupt zulässig ist, im November an den EuGH verwiesen. Dessen Prüfung könnte über ein Jahr dauern. Die Energiekonzerne E.on und RWE sehen in der Steuer einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die Versorger haben nach eigenen Angaben zusammen seit Einführung der Steuer 2011 rund drei Milliarden Euro gezahlt.
Der Energieriese E.on machte bereits deutlich, dass er die nun anstehende Rückzahlung von rund 1,7 Milliarden Euro an Steuern nicht ergebniswirksam verbuchen könne. Der Grund sei, dass die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren noch ausstehe, sagte ein Sprecher.
Schadenersatz für AKW-Moratorium
Parallel fordert E.on in einer zweite Causa Geld von der Regierung. Wegen der zunächst vorläufigen Abschaltung der Atomkraftwerke Unterweser und Isar 1 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima fordert der Konzern Schadenersatz in Höhe von rund 250 Millionen Euro.
Diesen Schaden habe das Unternehmen gegenüber den zuständigen Ministerien in Niedersachsen und Bayern sowie dem deutschen Umweltministerium außergerichtlich geltend gemacht, teilte eine Sprecherin von E.on Ende April auf Anfrage der Agentur AFP mit. Der hessische Verwaltungsgerichtshof habe rechtskräftig festgestellt, dass das Kernenergiemoratorium formell und materiell rechtswidrig gewesen sei.
Stilllegung von Alt-AKWs nach Fukushima
Das Unternehmen werde den Rechtsweg beschreiten, sollten die Behörden den E.on entstandenen Schaden nicht anerkennen, so die Sprecherin weiter. Allein durch die Abschaltung des Atomkraftwerks Isar 1 sei ein Schaden von 80 Millionen Euro entstanden. Das Kraftwerk sei wegen der „rechtswidrigen Verfügung während der dreimonatigen Stilllegungsphase vom 17. März 2011 bis zum Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle am 8. August 2011 nicht für die Stromproduktion zur Verfügung“ gestanden, zitierte der Bayerische Rundfunk einen E.on-Sprecher.
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima vom März 2011 waren aufgrund einer Entscheidung der deutschen Bundesregierung acht überwiegend ältere Atomkraftwerke zunächst vorläufig vom Netz genommen worden. Die Anlagen blieben danach dauerhaft abgeschaltet, nachdem eine breite Mehrheit im Bundestag den Atomausstieg beschlossen hatte. Bis Ende 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke den Betrieb einstellen.
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