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Wahlkarten bis zwei Tage vor der Wahl

In Österreich gehört jeder wahlberechtigte Bürger zu einem Wahllokal in der Nähe seines Hauptwohnsitzes. Wer am Wahlsonntag - wie etwa dem 25. Mai bei der EU-Wahl - nicht zu Hause ist, fällt aber trotzdem nicht um die Wahl um. Dafür sorgt die Möglichkeit der Wahlkarte. Mit dieser können Wähler ihre Stimme in jedem anderen österreichischen Wahllokal abgeben oder per Brief verschicken.

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Spätestens um 17.00 Uhr heißt es am 25. Mai in Österreich: Wahlschluss. Dann sperren auch in Wien und Innsbruck die letzten EU-Wahllokale. So manche Wähler werden ihr Kreuz auf dem Stimmzettel freilich schon um einiges früher gemacht haben - all jene nämlich, die ihre Stimme per Brief auf den Weg schicken.

Denn wahlberechtigte Österreicher, die am Wahlsonntag nicht ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, im Vorfeld eine Wahlkarte zu beantragen. Mit dieser können sie entweder in jedes andere österreichische Wahllokal gehen, oder sie schicken ihren Stimmzettel per Brief an die zuständige Wahlbehörde. Dort muss er allerdings am Wahltag bis spätestens 17.00 Uhr eintreffen.

Sonderleerung aller Briefkästen

Um die Einhaltung dieser Frist zu erleichtern, werden am Samstag vor der Wahl alle österreichischen Briefkästen ab 9.00 Uhr noch einmal geleert. 7.000 bis 10.000 späte Briefwahlstimmen sollen so noch ihren Weg zu den Wahlbehörden finden.

Die ausgefüllte Wahlkarte kann am Wahltag auch in jedem österreichischen Wahllokal und jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Das muss nicht einmal persönlich geschehen. Die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte könnte also auch per Boten ins Wahllokal gebracht werden.

Seit 2007 kann in Österreich mit Wahlkarte gewählt werden. Vom Regelfall ist die Wahl abseits des eigenen Wahllokals aber weit entfernt. Insgesamt wurden bei der letzten EU-Wahl im Jahr 2009 nicht ganz acht Prozent aller österreichischen Stimmen per Wahlkarte abgegeben. Die knappe Hälfte Briefwähler davon sorgte dennoch für die Verschiebung eines Mandats von der SPÖ zu den Grünen.

Schriftlicher oder mündlicher Antrag

Der geringe Wahlkartenanteil mag auch dem damit verbundenen Aufwand geschuldet sein. Schließlich muss, wer mit Wahlkarte wählen möchte, diese erst einmal beantragen. Das muss zwar nicht persönlich geschehen, ohne Nachweis der eigenen Identität geht es allerdings auch nicht. Per Brief funktioniert das etwa mittels Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Beim Onlineantrag kann das auch die Handysignatur beziehungswiese die als Bürgerkarte freigeschaltete E-Card erledigen.

Bei einem österreichischen Hauptwohnsitz muss der schriftliche Antrag bis zum 21. Mai 2014 um 24.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eintreffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wahlkarten noch rechtzeitig per Post bei den Wählern landen. Wer sich mit seinem Antrag noch länger Zeit lassen will, kann persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde erscheinen. Mündliche Anträge können bis spätestens 23. Mai um 12.00 Uhr gestellt werden. Das Gleiche gilt auch für schriftliche Anträge, wenn der Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich von der Wahlbehörde abholt.

Wahlkartenabo für Auslandsösterreicher

Etwas komplizierter gestaltet sich das Prozedere für Auslandsösterreicher. Das beginnt bereits damit, dass, wer keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, vorerst auch in keinem Wählerverzeichnis aufscheint. Deshalb müssen sich Österreicher, die im Ausland leben, erst einmal wieder in die Wählerevidenz hineinreklamieren. Für die diesjährige EU-Wahl ist es dafür allerdings bereits zu spät. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war der 11. März.

Dafür hätten Wähler mit ihrem Antrag auch gleich ein Wahlkartenabo beantragen können. Für die nächsten zehn Jahre würden ihnen die Wahlkarten dann automatisch an ihren aktuellen Wohnsitz nachgeschickt. Österreicher im EU-Ausland haben bei Europawahlen allerdings noch eine weitere Möglichkeit. Sie können anstelle der österreichischen Kandidaten die Abgeordneten des Landes wählen, in dem sie leben. Für ihre Wahlkarten sind dann freilich nicht mehr die österreichischen, sondern die jeweiligen Behörden an Ort und Stelle verantwortlich.

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