Themenüberblick

Kleine Flecken „Europa“ auf dem Globus

Die Wahl zum Europäischen Parlament im Mai ist rein geografisch nicht nur ein Heimspiel. Gewählt wird auch an den „Außenposten“, subsumiert unter den beiden Kategorien „Outermost Regions“ (OMR) und „Overseas Countries and Territories“ (OTC). Warum allerdings die eine Karibikinsel mitwählen darf, dafür aber die Färöer nicht, ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach nachzuvollziehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Grundsätzlich gilt laut EU-Recht: Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der 28 Mitgliedsstaaten, die in den aktuellen Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union (EUV) fallen - aufgelistet in Artikel 52, von Belgien bis zum Vereinten Königreich.

Regenbogen über Saint Denis de la Reunion

AP/Lionel Cironneau

Ob Saint-Denis (La Reunion) oder Paris: Französische Staatsbürgerschaft zählt

Allerdings: Bürger der EU (und damit wahlberechtigt) „ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats besitzt“, heißt es im EU-Vertrag, dem Vertrag von Lissabon in der seit 1. Jänner 2009 geltenden Fassung. Damit erweitert sich der Kreis geografisch ziemlich. Diese Bedingung erfüllen nämlich die Bewohner etwa der französischen Überseedepartements genauso wie die Einwohner von Paris.

„Echte“ EU und assoziierte Gebiete

Zu Frankreich in Übersee zählen mit unterschiedlichem rechtlichem Status: Französisch-Guayana, angrenzend an Brasilien an der südamerikanischen Atlantikküste gelegen, und Guadeloupe, eine Inselgruppe der Kleinen Antillen. Französisch-Guayana ist nach wie vor einer der wichtigsten Stützpunkte der Legion etrangere, der französischen Fremdenlegion. Martinique, die „Blumeninsel“ in der Karibik, mit seinen knapp 400.000 Einwohnern gehört gleichfalls zum „France d’outre-mer“, dasselbe gilt für La Reunion und Mayotte im Indischen Ozean. Saint-Martin, der französische Teil der Karibikinsel St. Martin, ist Teil der EU, Saint-Barthelemy, eine andere Insel der Kleinen Antillen, ist seit 2012 assoziiertes Gebiet der Union.

Von Mururoa bis zur Antarktis

Die Überseegebiete Französisch-Polynesien und die Inselgruppe Wallis und Futuna nahe Fidschi sind zwar kein EU-Territorium, sie fallen aber ebenfalls in die Kategorie französische OTC. Landeswährung ist dort der alte „Kolonialfranc“, der CFP-Franc, nicht wie in anderen französischen Überseegebieten der Euro. Zu Französisch-Polynesien gehört das bekannte Mururoa-Atoll, auf dem die französische Armee zwischen 1966 und 1996 unzählige Atomwaffentests durchführte.

Die kleine Inselgruppe Saint-Pierre und Miquelon südlich von Neufundland ist wiederum ebenso assoziiertes Gebiet, Währung ist der Euro. Neukaledonien, eine Inselgruppe im Südpazifik, unterliegt als „Collectivite sui generis“ (CSG) einem Sonderpassus in der französischen Verfassung, Zahlungsmittel ist auch dort der CFP. Die Einwohner werden in den kommenden fünf Jahren über den weiteren Verbleib oder Nichtverbleib entscheiden.

Schildkröte sucht sich den Weg zurück in das Wasser, Puerto Lajas, Fuerteventura, Kanarische Inseln

Reuters

Kanaren: Die Canarias sind eine von 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens

Gemeinsam ist allen Territorien unter französischer Flagge: Ihre Bürger sind, egal wie weit weg von Europa, Unionsbürger und damit bei der EU-Wahl stimmberechtigt. In den Französischen Süd- und Antarktisgebieten (Terres australes et antarctiques francaises, TAAF) stellt sich die Frage mangels permanenter Bewohner gar nicht erst.

EU-Verträge geben Antwort

Aber nicht nur Frankreich, sondern auch Spanien, Portugal, die Niederlande, Großbritannien und Dänemark haben ihre „Außenposten“ quer über den Erdball. Im Fall Spaniens und Portugals - die Kanaren bzw. die Azoren und Madeira - ist der Fall klar: Sie sind als OMR, „Gebiete in äußerster Randlage“, laut Artikel 349 bzw. 355 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Teil der EU. Bei der Wahl stimmberechtigt sind auch die Einwohner der beiden spanischen Exklaven in Nordafrika, Ceuta und Melilla.

Weinberge in Estreito de Camara de Lobos, Madeira

Reuters/Fabrizio Bensch

Madeira: Ein Stück „echte“ EU westlich von Afrika im Atlantik

Nach der Auflösung der Niederländischen Antillen 2010 gilt für diese Gebiete laut EU-Verträgen „das besondere Assoziierungssystem“, die „ABC“-Inseln Aruba, Bonaire und Curacao sind heute autonome Länder unter der niederländischen Krone. Ihre Bürger sind bei der Wahl (zum zweiten Mal) stimmberechtigt. Die Generalbevollmächtigten von Aruba, Sint Maarten (dem niederländischen Teil der Insel St. Martin) und Curacao riefen zuletzt sogar extra zur Teilnahme auf.

Strand in Philipsburg, Sint Maarten, Niederländische Antillen

AP/David Langford

Sint Maarten, Niederländische Antillen: Aufruf zur regen Wahlbeteiligung

Britische Außenposten nicht dabei

Zu den britischen Außenposten halten die EU-Verträge fest, dass Gebiete, „die besondere Beziehungen zum Vereinten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten“, nicht (automatisch) unter ihre Gültigkeit fallen (Artikel 355). Ausnahmen sind Anguilla (Kleine Antillen), Bermuda, die Cayman- und Falkland-Inseln und mehrere andere Gebiete, die mit der EU assoziiert (AEUV Anhang II) sind. Bei der Wahl des EU-Parlaments dürfen ihre Bürger, obwohl britische Staatsbürger, nicht teilnehmen. Ausnahme ist die Exklave Gibraltar an der Südspitze der Iberischen Halbinsel.

"Seven Mile Beach", Grand Cayman Island

AP/David McFadden

Grand Cayman Island: Für britische Überseegebiete gelten eigene Regeln

Nicht stimmberechtigt sind auch die Bürger der zu Dänemark gehörenden Färöer und jene von Grönland - und das, obwohl ihre Bürger die dänische Staatsbürgerschaft besitzen. Allerdings sind die Inseln autonome Nationen unter der dänischen Krone und keine Mitglieder der EU. Grönland war seinerzeit Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG), einer Vorläuferorganisation der EU, nach einer Abstimmung 1982 trat die Insel allerdings 1985 aus.

Siedlung und Eisberg in Narsaq, Grönland

AP/NORDFOTO

Grönland verabschiedete sich 1985 aus der damaligen EG

Georg Krammer, ORF.at

Links: